IHK Global Business Ausgabe 4/2025

EUROPA

GROSSBRITANNIEN Digitale Einreisegenehmigung ETA erforderlich

Am 2. April 2025 hat das Vereinigte Königreich ein neues digitales Einreiseregister eingeführt, das auch deutsche Staatsangehörige betrifft. Die Electronic Travel Authorisation (ETA) ist für Reisende ohne Visum verpflich- tend und stellt eine wichtige Änderung in den britischen Einreisebestimmungen dar. Die ETA ist erforderlich für Touristen, Geschäftsreisen- de, Kurzzeit-Studierende sowie Personen, die Familie und Freunde besuchen möchten. Auch für Aufenthalte bis zu drei Monaten im Rahmen einer Creative Worker Visa Con- cession oder für ein Permitted Paid Engagement ist eine ETA notwendig. Selbst Reisende mit Zwischenstopp im Vereinigten Königreich müssen eine ETA beantragen, auch wenn sie die Grenzkontrollen nicht passieren. Seit dem 2. März 2025 können deutsche Staatsbürger ihre ETA-Anträge einreichen. Der Antrag kann über die „UK ETA“ App oder online gestellt werden. Für den Antrag benötigen Reisende einen gültigen Reisepass, eine E-Mail- Adresse und eine Zahlungsmöglichkeit wie Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay. Die Antragsgebühr beträgt derzeit 10 Britische Pfund pro Person, unabhängig vom Alter. Die genehmigte ETA gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des Reisepasses. Es ist wichtig zu beachten, dass die ETA keine Arbeits- erlaubnis darstellt und nicht für Aufenthalte über sechs Monate berechtigt. Ablehnungsgründe für eine ETA können unter anderem eine kriminelle Vorgeschichte, Verstöße gegen Einwan- derungsgesetze oder falsche Angaben im Antrag sein. Bei einer Ablehnung muss stattdessen ein Besuchervisum beantragt werden. GOV.UK

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen nach UK für Geschäftsreisen und zur Dienstleistungserbringung finden Sie auf unserer Website unter:  ihk.de/rhein-neckar/uk-dienstleistungen-geschaeftsreisen

Gilt auch für EU-Bürger: Ohne Registrierung und Genehmigung über das neue ETA-System ist künftig keine Einreise nach UK mehr möglich.

SCHWEIZ Neues Meldeportal EasyGov.swiss

Bearbeitung und Zusendung können bis zu 14 Tage in An- spruch nehmen. Die Meldeplattform kann in vollem Um- fang genutzt werden, sobald die UID-Nummer beantragt wurde. SEM/IHK Ausführliche Informationen zur Registrierung auf EasyGov.swiss, zum Import der Daten aus der alten Melde - plattform sowie zum Meldeverfahren selbst, finden Sie auf unserer Webseite unter:  ihk.de/rhein-neckar/schweiz-meldeplattform

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zu Einsätzen in die Schweiz entsenden, müssen diese im Vorfeld melden. Das bislang dafür genutzte Meldeportal wird seit Mitte März durch die Unternehmensplattform Easygov. swiss ersetzt. Das Meldeverfahren und die abgefragten Informationen verändern sich grundsätzlich nicht. Neu ist, dass die Unternehmen zwingend eine Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UID benötigen, um eine Meldung durchführen zu können. Diese kann nach der Registrierung auf der Plattform beantragt werden. Die

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