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Oö. Landesheizkostenzuschuss 2023/24 erstmals voll digital Antragfrist für € 200,- Zuschuss läuft bis 31. März 2024

aufgrund des Einkommens 2023, nicht aber auf Grund des Einkommens 2022 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss trotzdem erhalten. www.ooe.gv.at

Erstmals kann der Landesheizkostenzu- schuss vollständig digital auf der Website des Landes Oberösterreich beantragt wer- den und nicht wie bisher persönlich am Ge- meindeamt. Dies bedeutet zum einen eine enorme Erleichterung für die Bürger/innen, bringt auf der anderen Seite auch eine raschere Abwicklung und geringeren Aufwand für die Gemeindemitarbeiter/innen mit sich. Ältere und weniger computeraffine Per- sonen können den Zuschuss weiterhin auf ihrem Gemeindeamt/Magistrat beantragen. Den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 haben 26.000 Haushalte erhalten. „Auf Oberösterreich ist Verlass, denn wir leisten mit dem Landesheizkostenzuschuss einen aktiven Beitrag zur Unterstützung von einkommensschwächeren Familien und Haushalten in der kalten Jahreszeit“, so LH Thomas Stelzer. „Für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher ist die Beantragung einer finanziellen Unterstützung mit Schamgefühl

verbunden. Durch die Online-Beantragung nehmen wir diese Hürde weg und erleich- tern die Beantragung, damit die Hilfe bei je- nen ankommt, die sie besonders brauchen“, so Sozial-LR Wolfgang Hattmannsdorfer.

Rasche und einfache Beantragung bis 31. März 2024 auf www.ooe.gv.at

Bei der digitalen Beantragung wird auf die Erfahrungen des Oö. Wohn- und Ener- giekostenbonus des vergangenen Jahres zurückgegriffen. Es muss lediglich das On- line-Formular ausgefüllt werden, es sind kei- ne Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie An- zahl der Personen im Haushalt erfolgt au- tomatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister. Durch eine umfassende Härtefallregelung wird sichergestellt, dass jene Haushalte, die

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