ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.rhein-neckar.ihk24.de Redaktion Stephanie Palm (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44 vom Januar 2022 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.rhein-neckar.ihk24.de/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
ÄGYPTEN Änderung der Zahlungsbedingungen
verpflichtet, über Informationen in Bezug auf Recyclinganteil und Gewicht Buch zu führen und dem britischen Importeur diese Daten zur Verfügung zu stellen. Die Steuer be- trägt 200 Britische Pfund pro Tonne (etwa 239 Euro). AHK/IHK
CHINA EU leitet WTO-Verfahren ein
ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhr- dokumenten zu tun hat, muss mit einer Vielzahl von Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich hinter all diesen Ab- kürzungen? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe aus Zoll- recht, Exportkontrolle und Umsatz- steuer und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Zollunion Eine Zollunion ist ein Zusammen- schluss selbständiger Staaten zu einem gemeinsamen Zollgebiet. Zum einen besteht eine Zollunion aus einer Freihandelszone, inner- halb derer die Zölle entfallen und beschränkte Handelsvorschriften zumindest für alle in der Zoll- union produzierten Waren gelten. Zum anderen zeichnet sich eine Zollunion durch einen gemeinsa- men Außenzoll und gemeinsame Handelsvorschriften aus, sodass ein einheitliches Zollrecht gilt. Zollwert Der Zollwert ist der Wert, der bei Ein- und Ausfuhren von Waren und Leistungen als Bemessungsgrund- lage zur Berechnung der Zollab- gabe (Anwendung des Zollsatzes) dient: Grundsätzlich wird der Transaktionswert der eingeführten Waren als Zollwert verwendet. Die Richtlinien und Einzelheiten zur Berechnung des Zollwertes sind im GATT-Zollwert-Kodex geregelt.
Die ägyptische Zentralbank (CBE) informiert, dass die Zahlungsbedin- gung „Cash against Documents (CAD) für Importe in die Arabische Republik Ägypten seit dem 22. Februar 2022 nicht mehr möglich ist. Zahlungen sind seither nur noch per Akkreditiv zulässig. Nur in Ausnahmefällen kann die Zahlungs- bedingung CAD weiterhin verwendet werden. Dies gilt für • alle Kuriersendungen/Expresspost- sendungen • Sendungen bis zu einemWert von 5.000 US-Dollar oder dem Gegenwert in anderen Währungen • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesell- schaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden • Arzneimittel, Seren und Chemikalien • Bestimmte Lebensmittelprodukte: Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais
Für eine verträglichere Einführung der neuen Maßnahmen, wurden folgende Regelungen von der CBE vorgesehen: • ägyptischen Geschäftsbanken reduzie- ren Akkreditivprovisionen auf die Höhe der Inkassoprovisionen • Erhöhung der bestehenden Kreditlimits für Kunden und Eröffnung neuer Limits für Neukunden im Verhältnis zum Importvolumen jedes Kunden • Eröffnung aller erforderlichen Doku- mentenakkreditive aller Kunden auf deren Anfrage Waren, die vor der Veröffentlichung die- ser Entscheidung versandt wurden, dürfen auf Kundenwunsch durch Inkassodoku- mente mittels CAD abgewickelt werden. Mit der Regelung folgt die CBE dem Ziel, die Qualität, der aus dem Ausland importierten Waren zu erhöhen, sowie die Steuerung des Außenhandelssystems und den Schutz der lokalen Industrie zu sichern. DIHK/IHK Weitere Informationen:
Die EU hat bei der Welthandels- organisation (WTO) ein Streit- beilegungsverfahren gegen die Volksrepublik China aufgrund von diskriminierenden Handelspraktiken gegenüber Litauen eingeleitet. Im Dezember 2021 hat China die aus Litauen kommenden Einfuhren oder nach Litauen gehende Ausfuhren stark eingeschränkt, ohne die Euro- päische Union oder Litauen selbst darüber zu informieren. Konkret blockiert China EU-Waren, an denen Litauen in der Herstellung beteiligt ist, verweigert Zollabfertigungen litauischer Waren, lehnt Einfuhr- anträge aus Litauen ab und übt Druck auf Unternehmen aus, die von anderen EU-Mitgliedstaaten aus tätig werden, um diese zur Entfernung litauischer Vorleistungen aus deren Lieferketten zu bewegen, für den Fall, dass sie nach China exportieren. Dies wirkt sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt aus. EU/IHK deutsche Unternehmen, die mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen über einen Zeitraum von 12 Monaten in das Vereinigte Königreich importieren, von der britischen Kunststoffver- packungssteuer („Plastiksteuer”) betroffen. Die 12 Monate sind als fortlaufender Zeitraum zu betrachten, nicht als Kalenderjahr. Unternehmen, die Kunststoffverpackungen herstellen oder importieren, sollten sich daher auf diese Steuer vorbereiten. Vorrangig verantwortlich stellt der britische Gesetzgeber den britischen Importeuer (falls vorhanden) in die Pflicht, sich beim britischen Finanz- amt HMRC registrieren zu lassen. Deutsche Unternehmen sind aber GROSSBRITANNIEN Plastiksteuer wird eingeführt Ab dem 1. April 2022 sind
Nähere Informationen unter:
rhein-neckar.ihk24.de/uk-plastiksteuer
NIGERIA Elektronische Rechnun- gen für den Import Die nigerianische Zentralbank hat ein digitalisiertes e-Evaluator- und e-Invoicing-System eingeführt, das Handelsrechnungen in Papierform als Teil der erforderlichen Dokumenta- tion für alle Import- und Exporttrans- aktionen ersetzt. Seit 1. Februar 2022 ist eine elektronische Rechnung einzureichen, die von einer autorisier- ten Händlerbank über das nigeriani- sche Single Window Portal – Trade Monitoring System (TRMS) – authenti- fiziert wird. Die neue Regelung zielt auf eine genaue Wertermittlung von Import- und Exportgütern ab. GTAI/IHK SCHWEIZ Industriezölle werden abgeschafft Zum 1. Januar 2024 schafft die Schweiz die Einfuhrzölle für Industrieprodukte ab. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen. Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhr- zölle für sämtliche Industrieprodukte im schweizerischen Zolltarif aufgeho- ben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industriepro- dukte vereinfacht. Die Maßnahmen erleichtern den Import von Industriepro- dukten und ermöglichen den Unterneh- men Zugang zu günstigeren Vorleistun- gen aus demAusland. BAZG/IHK
rhein-neckar.ihk24.de/aegypten- aenderung-zahlungsbedingungen
WEBINAR
31. MÄRZ 2022 Ausfuhr – Zollabwicklung leicht gemacht
Bei einer Lieferung in ein Drittland muss ab einemWarenwerten über 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung beim Zoll getätigt werden. In der Veranstaltung werden die Abläufe bei einer Ausfuhrabfertigung bei der Ausfuhr- und der Ausgangszollstelle erläutert. Die Vorteile der vereinfachten Ausfuhranmeldung und deren Bewilli- gungsvoraussetzungen werden besprochen. Zudem wird eine Ausfuhr- anmeldung online erstellt. Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich Dual-Use-Verordnung und deren Codierung in der Zollanmeldung.
TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 31. März 2022, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 265 Euro für IHK-Mitglieder 395 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMMUNDANMELDUNG: rhein-neckar.ihk24.de/event/15379177
ANSPRECHPARTNER
IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164
Oliver Falk
0621 1709-223 oliver.falk@rhein-
andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
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IHKGlobal Business 03/2022
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