IHK-Global Business Ausgabe 03/2022

EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN Auch ein Jahr nach dem Brexit wenig Optimismus im UK-Geschäft

Im Hafen von Dover kommen die meisten Lieferungen aus der EU nach Großbritannien an. Durch den Brexit stauen sich die Lkws an den Kontroll- stellen.

UK-Geschäft. Mit einem Saldo von minus 11 Prozent erwartet die Mehr- heit der Unternehmen rückläufige Exporte nach UK. So das Ergebnis der aktuellen IHK-Konjunkturum- frage (Differenz aus dem Prozentsatz steigender und sinkender Export- erwartungen). Zum Vergleich: Mit einem Saldo von plus 15 Prozent bewerten Unternehmen im Rhein- Neckar-Raum ihre weltweiten Ex- porterwartungen deutlich positiver (siehe Grafik).

Dieser Trend spiegelt sich auch in den Exportzahlen der Unternehmen Baden-Württembergs wider. Deren Aus- fuhren ins Vereinigte Königreich sind seit dem Brexit-Referendum rückläufig. Zählte Großbritannien im Jahr 2016 noch zu den Top-Drei der baden-würt- tembergischen Absatzmärkte, so steht das Vereinigte Königreich im Jahr 2021 lediglich noch auf Rang 8. In diesem Zeitraum sanken die Ausfuhren auf die Insel um 27 Prozent von jährlich 14,4 auf 8,8 Milliarden Euro. Destatis/IHK

Großbritannien ist trotz des Brexits ein wichtiger Absatz- markt für Unternehmen aus Baden- Württemberg. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union Ende 2020 müssen sich deutsche Unternehmen beim UK-Geschäft allerdings an die erschwerten Rahmenbedingungen anpassen. Ein Jahr nach dem Brexit blicken Unternehmen im IHK-Bezirk Rhein- Neckar wenig optimistisch auf das

WEBINAR

14. MÄRZ 2022 Mitarbeiter- entsendung nach UK

GROSSBRITANNIEN Brexit: Worauf müssen Sie sich im Jahr 2022 vorbereiten? Das UK-Kompetenzzentrum

Das Vereinigte Königreich zählt weiterhin zu den wichtigsten Exportmärkten für Unternehmen aus Deutschland. Seit dem Brexit sind Arbeitsein- sätze und die Erbringung von Dienstleistungen vor Ort aber schwieriger und mit vielen Vorschriften verbunden. Erfahren Sie in unseremWebi- nar, welche Regelungen bei der Entsendung von Mitarbeitern in das Vereinigte Königreich aktuell gelten und was Sie dabei beach- ten müssen. Stellen Sie uns hierzu vorab Ihre Fragen. Gerne antworten wir Ihnen im Rahmen der Veranstal- tung und geben Handlungsemp- fehlungen. VERANSTALTER: UK-Kompetenzzentren der IHK Rhein-Neckar und IHK Pfalz TERMIN UND UHRZEIT: Montag, 14. März 2022, 10:00 bis 11:15 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 50 Euro für IHK-Mitglieder 75 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMMUNDANMELDUNG: rhein-neckar.ihk24.de/ event/153160626 IHR ANSPRECHPARTNER: Mirza Karahodža 0621 1709-142 mirza.karahodza@ rhein-neckar.ihk24.de

Saldo Exporterwartung in den nächsten 12 Monaten (Tendenz)

Dienstleistungen Nach Abklingen der Corona-Pan- demie werden grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze zunehmen. Für Mitarbeiter deutscher Unternehmen sind nur bestimmte Reise- und Ge- schäftstätigkeiten wie Kundenbesu- che, Messen oder After-Sales-Service nach UK ohne Visum möglich. Für die meisten Dienstleistungen werden Visa erforderlich. Die Visa-Verfahren sind komplex und mit deutlichem Zu- satzaufwand und Kosten verbunden. Umsatzsteuer Das Reverse-Charge-Verfahren bleibt auch nach demAustritt Großbritanniens bestehen. Die Voraussetzungen dafür haben sich allerdings geändert. Der Nachweis für die Unternehmereigen- schaft erfolgt nicht mehr automatisch über die Umsatzsteuer-ID des britischen Kunden, sondernmuss anderweitig erfolgen. Die britische Finanzbehörde HMRC hat eineWebseite eingerichtet, auf der ausländische Unternehmen anhand der Umsatzsteuer-ID die Unter- nehmereigenschaft ihres britischen Kunden überprüfen können. Weiterführende Informationen, Handlungs- empfehlungen und Veranstaltungen zum UK-Geschäft bietet die IHK Rhein-Neckar laufend aktuell unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/brexit

der IHK Rhein-Neckar erwartet auch für das laufende Jahr einen hohen Informati- ons- und Beratungsbedarf von Unternehmen zum Großbritannien- geschäft. Zu den Handlungsfeldern der Unternehmen zählen vor allem: Warenverkehr und Zölle Seit 1. Januar 2022 entfällt die Mög- lichkeit, ein vereinfachtes Einfuhrver- fahren in Großbritannien zu nutzen, eine vollständige Zollanmeldung bei der Einfuhr ist seitdem verpflichtend. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln müssen britische Importeure ihre Waren vorab anmelden. Im Laufe des Jahres werden zudem Veterinär- bescheinigungen für viele Waren verpflichtend.

Das Großbritanniengeschäft hat nicht erst seit dem EU-Aus- tritt abgenommen. Die aktuelle IHK-Umfrage zu Jahresbeginn 2022 belegt: Unternehmen aus dem IHK-Bezirk Rhein-Neckar erwarten per Saldo auch für dieses Jahr weiterhin rück- läufige Exporte ins Vereinigte Königreich.

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Saldo Exporterwartung insgesamt Saldo Exporterwartung UK

FRANKREICH Entsendemeldung für bilaterale Beförderungen entfällt Frankreichs Regierung hat die geltenden EU-Entsendevorschrif-

durchführt, gilt er als entsandt. Für Ihre Fahrer, die in EU-Mitgliedstaaten entsendet werden, sind Entsendemel- dungen über das IMI-Portal erforder- lich. Entsendemeldungen für die Erbrin- gung von Dienstleistungen in Frank- reich erfolgen weiterhin über das französische Meldeportal „SIPSI”. IHK rhein-neckar.ihk24.de/frankreich- meldepflichten-transportgewerbe Ausführliche Informationen zur Mit- arbeiterentsendung für Arbeitseinsätze in Frankreich: rhein-neckar.ihk24.de/frankreich- mitarbeiterentsendung Weitere Informationen zu den Melde- pflichten imTransportwesen in Frankreich:

lich. Beispiele für bilaterale Beförde- rungen: • Ihr Lkw-Fahrer führt eine Fahrt nach Frankreich zum Be- oder Ent- laden von Gütern durch und fährt an- schließend zurück nach Deutschland. • Ihr Lkw-Fahrer belädt sein Fahrzeug in Spanien und entlädt alle Güter in Frankreich (oder umgekehrt). • Ausgenommen von der Pflicht zur Online-Entsendemeldung ist auch der Transit. Wenn Ihr Fahrer auch andere Arten von Beförderungen, beispielsweise Kabotage, in einem, von einem oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat

ten für Transportunternehmen und Speditionen in französisches Recht umgesetzt. Seit dem 2. Februar 2022 müssen Entsendemeldungen für Transportdienstleistungen zwischen EU-Staaten über „IMI” registriert werden, dem Binnenmarkt-Informa- tionssystem der Europäischen Union. Bilaterale Beförderungen innerhalb von Mitgliedsstaaten der Europäi- schen Union hingegen gelten nicht als Entsendung. Daher sind für bilaterale Beförderungen zwischen EU-Staaten keine Entsendemeldungen erforder-

Produktzulassungen und Kennzeichnungspflichten

Ab 1. Januar 2023 wird in Großbri- tannien das britische Kennzeichen UKCA für alle CE-gekennzeichneten Produkte verpflichtend. Bestehende Konformitätserklärungen müssen an- gepasst werden. EU-Produktzertifizie- rungen müssen in UK neu ausgestellt werden. Chemikalien, Medizin- oder Kosmetikprodukte müssen in UK neu registriert werden.

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