REACH Erklärung
27.06.2024
Information zur REACH Verordnung (EG 1907/2006), SVHC-Kandidatenliste vom 27.06.2024.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH trat am 1. Juni 2007 eine Richtlinie in Kraft, die der Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Restriktion von Chemikalien dient. Diese Gesetzgebung hat die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zum Ziel und deckt sich folglich mit den unternehmerischen Verpflichtungen der SMW-electronics GmbH. In Bezug auf Artikel 33 der REACH Verordnung (EG1907/2006) bestätigen wir, dass in unseren Produkten keine besorgniserregenden Stoffe gemäß aktueller SVHC-Kandidatenlisteenthalten sind, bzw. die maximal zulässigen Gewichtsprozentanteile von 0,1% eingehalten werden. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seitenunserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH-Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.
i.V. Tobias Schneider
i.V. René Hoffmann-Schneider
t.schneider@smw-autoblok.de
r.hoffmann-schneider@smw-autoblok.de
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