SMW-Autoblok REACH Erklärung 01.02.2024

REACH Erklärung

01.02.2024

Information zur REACH Verordnung (EG 1907/2006), SVHC-Kandidatenliste vom 23.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH trat am 1. Juni 2007 eine Richtlinie in Kraft, die der Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Restriktion von Chemikalien dient. Diese Gesetzgebung hat die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zum Ziel und deckt sich folglich mit den unternehmerischen Verpflichtungen der SMW- electronics GmbH. In Bezug auf Artikel 33 der REACH Verordnung (EG 1907/2006) bestätigen wir, dass in unseren Produkten keine besorgniserregenden Stoffe gemäß aktueller SVHC-Kandidatenliste enthalten sind, bzw. die maximal zulässigen Gewichtsprozentanteile von 0,1% eingehalten werden. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seiten unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH-Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.

i.V. Tobias Schneider t.schneider@smw-autoblok.de

i.V. René Hoffmann-Schneider r.hoffmann-schneider@smw-autoblok.de

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