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PFLEGE REPORTAGE / JOB & KARRIERE WERBUNG
Pflegegeld, Freistellung & Co Gut informiert, wenn Pflege nötig wird
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grundsätzlich eine Woche pro Ar- beitsjahr. Für nahe Angehörige (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel- kinder, Geschwister oder Ehe-/ Lebenspartner:innen) ist auch eine Pflegefreistellung möglich, wenn kein gemeinsamer Haus- halt besteht. In bestimmten Fällen ist sogar eine zweite Woche Pflegefreistel- lung zulässig, etwa bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren. Arbeitgeber:innen dürfen nicht darüber entscheiden, wer die Pflegefreistellung in Anspruch nimmt. Es ist rechtswidrig, eine Freistellung etwa mit dem Argu- ment zu verweigern, dass eine andere berufstätige Person im Haushalt ebenfalls zur Verfügung stünde.
In Österreich hat jede pflege- bedürftige Person Anspruch auf Pflegegeld – vorausgesetzt, es besteht ein monatlicher Pflege- bedarf von mindestens 65 Stun- den. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der festgestell- ten Pflegestufe. Um den genauen Pflegeaufwand zu bestimmen, ist eine ärztliche oder pflegefachli- che Begutachtung erforderlich. Insgesamt gibt es sieben Pfle- gestufen, wobei insbesondere beurteilt wird, wie viel Unterstüt- zung im Alltag benötigt wird – etwa bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, Zubereiten von Mahlzeiten, Einkaufen, Wa- schen, Kochen oder Reinigen des Haushalts. Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Es ist steuer- frei und es werden keine Beiträge zur Kranken- oder Pensionsver- sicherung abgezogen. Seit dem Jahr 2020 wird das Pflegegeld zudem jährlich valorisiert, also an die Inflation angepasst.
In den Seniorenwohnhäusern Hallein, Hallwang, Mattsee, Obertrum, St. Gilgen, Thalgau und in der Mobilen Krankenpflege in ganz Salzburg suchen wir: DGKP-BSc, DGKP, PFLEGEFACH- ASSISTENT, PFLEGEASSISTENT (m/w/d) TEILZEIT, VOLLZEIT In den Seniorenwohnhäusern Elsbethen, Hallein, Hallwang, Mattsee, Obertrum, Puch, Salzburg Stadt, St. Gilgen, Thalgau und in der Mobilen Krankenpflege in ganz Salzburg suchen wir:
Bewerbungen an: Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Salzburg, Personalabteilung Sterneckstraße 32, 5020 Salzburg s bewerbungen@s.roteskreuz.at • 37-Stunden-Woche • Entlohnung erfolgt laut Kollektiv (RK Salzburg) • Zuzahlung zum Salzburger Klimaticket (50%) oder Parkmöglichkeit • flexible Arbeitszeitsmodelle • strukturierte Einarbeitung Familien- oder Kinderzulage
• Familien- oder Kinderzulage • Betriebliches Gesundheits- management • Supervision und Coaching • RK-Karte PREMIUM • Einkaufsvergünstigungen • nähere Infos unter: www.s.roteskreuz.at/jobs Betriebliches Gesundheits- management • Supervision und Coaching RK-Karte PREMIUM Einkaufsvergünstigungen nähere Infos unter: www.s.roteskreuz.at/jobs
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Wenn eine längerfristige Be- treuung erforderlich ist, können Beschäftigte mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeit- gebers eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren. Diese Vereinbarung muss schriftlich er- folgen. In Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten ist es zudem mög- lich, eine bis zu zweiwöchige Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit einseitig anzutreten, sofern die sonstigen gesetzlichen Voraus- setzungen erfüllt sind. Für eine darüber hinausgehen- de Verlängerung ist jedoch eine einvernehmliche Regelung erfor- derlich. Es empfiehlt sich daher, früh- zeitig das Gespräch mit der Dienstgeberseite zu suchen, wenn der Pflegebedarf voraus- sichtlich länger dauert. Eine detaillierte Übersicht über die Pflegegeldbeträge in den ein- zelnen Pflegestufen sowie wei- terführende Informationen finden Sie online auf der Website der Ar- beiterkammer Salzburg: sbg.arbeiterkammer.at
Pflegegeld bei Spitals- oder Kuraufenthalt
Manchmal herausfordernd, aber einfach schön.
Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Kuran- stalt ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, sofern die Kosten überwiegend von einem Sozial- versicherungsträger, dem Bund, einem Landesgesundheitsfonds oder einer Krankenfürsorgean- stalt übernommen werden. Wird die Unterbringung hingegen pri- vat finanziert, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld bestehen.
Sigrid Salzlechner Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin Hauskrankenpflege
Mein Job in Pflege und Betreuung
Ihre Rechte: Pflegefreistellung und Pflegekarenz
Beschäftigte in Österreich haben Anspruch auf Pflegefrei- stellung, wenn sie kurzfristig die Pflege einer nahestehenden Per- son übernehmen müssen – ins- besondere dann, wenn diese im gemeinsamen Haushalt lebt. Die Pflegefreistellung beträgt
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