BZ 03:2025 BezirksZeitung

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PFLEGE REPORTAGE / JOB & KARRIERE WERBUNG

Pflegegeld: Wenn die Einstufung nicht passt – so helfen AK Salzburg und Volksanwaltschaft

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bereits über 120 Stunden Pflege- bedarf pro Monat. Wo bekomme ich Hilfe bei abgelehnten oder falsch eingestuften Anträgen? Auch die AK Salzburg hilft Be- troffenen, die mit ihrer Pflegegeld- einstufung nicht einverstanden sind. Juristinnen und Juristen der Arbeiterkammer prüfen kostenlos Bescheide, helfen beim Formulie- ren von Einsprüchen und beglei- ten auf Wunsch auch vor Gericht. Gerade Angehörige wissen diese Unterstützung zu schätzen – denn der bürokratische Weg ist oft kompliziert und emotional be- lastend. Wichtig: Für eine Pflegegeld- klage braucht es keine Anwalts- pflicht, und es entstehen keine Gerichtskosten. Der Einspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Bescheids eingebracht werden. Wenn nichts mehr geht: Volksanwaltschaft einschalten Insbesondere wenn man sich von Behörden im Stich gelassen fühlt oder eine objektive Prüfung veranlassen möchte, ist man bei der Volksanwaltschaft richtig. Sie prüft Verwaltungsentscheidun- gen unabhängig und kann Miss- stände öffentlich machen. Besonders hilfreich ist das, wenn beispielsweise medizini- sche Gutachten nicht berücksich- tigt wurden, keine neue Prüfung trotz Verschlechterung des Zu- stands erfolgt oder keine Reak- tion auf Einwände oder Fragen kommt. Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Online-Beschwerde auf www.volksanwaltschaft.gv.at ge- nügt – kostenlos und vertraulich.

Ob durch Alter, Krankheit oder Unfall – viele Menschen in Öster- reich sind auf Pflege angewiesen. Das Pflegegeld soll Betroffene und ihre Angehörigen finanzi- ell entlasten. Doch nicht immer entspricht die gewährte Pflege- stufe dem tatsächlichen Unter- stützungsbedarf. Wird ein Antrag abgelehnt oder zu niedrig einge- stuft, sind viele zunächst ratlos. In solchen Fällen können die Volksanwaltschaft und die AK Salzburg wichtige Unterstützung bieten. Wenn Pflege zum Kraftakt wird: Ein Fall mit gutem Ausgang Eine 88-jährige Frau, schwer krank und an Demenz erkrankt, erhielt nur Pflegegeld der Stufe 2 – obwohl sie täglich Hilfe bei Kör- perpflege, Essen, Mobilität und medizinischer Versorgung benö- tigte. Ihre Enkelin, die sich um sie kümmerte, wandte sich hilfesu- chend an die Volksanwaltschaft. Diese leitete ein Prüfverfahren ein und verwies auf aktuelle me- dizinische Befunde. Mit Erfolg: Die Sozialversicherung der Bau- ern bewilligte nach einem erneu- ten Antrag schließlich Pflegestufe 3. Damit konnte die Betroffene in ihrer vertrauten Umgebung blei- ben und besser betreut werden.

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Pflegegeld – was steht mir zu?

Pflegegeld wird in sieben Stu- fen vergeben – je nach Schwere der Beeinträchtigung und dem durchschnittlichen Zeitaufwand für die notwendige Hilfe pro Mo- nat. Bereits ab einem monat- lichen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden (z. B. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Mobilität oder Medikamentengabe) steht Pflegestufe 1 zu. Stufe 3 erfordert

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