19 Seite: 19 Seite:
PFLEGE REPORTAGE WERBUNG
Frauenübergangswohnung neu gestaltet Die Übergangswohnung der Frau- enberatungsstelle Frau für Frau wurde umfassend renoviert und neu eingerichtet. Seit 2013 fanden dort 75 Frauen mit ihren Kindern vo- rübergehend Schutz und Unterstüt- zung. Drei Frauen mit bis zu sechs Kindern können zeitgleich unter- kommen. Die Wohnung bietet Be- ratung und Begleitung in schwieri- gen Lebenssituationen. Unterstützt wurde die Neugestaltung durch Sachspenden von Unternehmen aus Braunau. Weitere Infos unter: www.fraufuerfrau.at . Foto: Privat
Empathia GmbH & Co KG | Nussdorferstraße 4 | 5020 Salzburg office@vppflegedienste.at | empathia.at
Assistierter Suizid im Pflegeheim: Volksanwaltschaft fordert Klarheit
sistierten Suizids ist nicht erlaubt.“ Eine Schwerpunktprüfung der Kommissionen der Volksan- waltschaft hat gezeigt, dass in den meisten Einrichtungen keine Möglichkeit zum assistierten Su- izid besteht. Ein Gutachten des Men- schenrechtsbeirats der Volksan- waltschaft, das im Februar 2024 veröffentlicht wurde, hat für Auf- merksamkeit gesorgt. Es stellt fest, dass Heimträger die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistierten Suizids für schwerst- und unheilbar Kranke aus Respekt vor der freien Ent- scheidung der BewohnerInnen akzeptieren müssen. Investitionen in die Palliativ- versorgung sind notwendig „Der assistierte Suizid muss jedoch der allerletzte Ausweg sein. Die Volksanwaltschaft for- dert daher insbesondere mehr Investitionen in die Hospize, denn das Recht auf würdevolles Ster- ben kann nur mit einer flächen- deckenden Beratung und Pallia- tivversorgung realisiert werden“, erklärt Volksanwalt Achitz. Assistierter Suizid: Immer noch Verbote in Haus- ordnungen – Volksanwalt Achitz: Verfassungs- und men- schenrechtswidrig! Foto: Pixabay
Der assistierte Suizid muss auch im Pflegeheim möglich sein. Es ist verfassungs- und menschenrechtswidrig, dass einige Heime durch ihre Haus- ordnungen verbieten, dass sich Bewohnerinnen und Bewohner überhaupt über diese Möglichkeit informieren dürfen. Auf dieses Problem haben die Volksanwaltschaft und der Men- schenrechtsbeirat bereits vor ei- nem Jahr hingewiesen. Dennoch halten sich nicht alle Einrichtungen an diese Vorga- ben, was nun von Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert wird: „Wir werden die Kommissionen der Volksanwaltschaft ersuchen, im Rahmen der präventiven Men- schenrechtskontrolle besonders auf solche rechtswidrigen Haus- ordnungen zu achten. Die Länder als Aufsichtsbehörden fordere ich auf, solche Klauseln bereits in den Förderverträgen für die Einrichtungen eindeutig auszu- schließen.“ Beispielsweise heißt es in der Hausordnung einer Einrichtung in Tirol: „Die Durchführung eines as-
Der Weg zum Pflegegeld und der richtigen Einstufung
Mein Pflegegeld Die kostenlose App für iOS & Android
EIN PRODUKT DER ARBEITERKAMMER SALZBURG
www.ak-salzburg.at
Made with FlippingBook. PDF to flipbook with ease