Handbuch Bauen und Wohnen 2026

*) Die bedarfsorientierte behinder- tengerechte Ausstattung ist förder- bar unter diesen Voraussetzungen: • Bezug von Pflegegeld ab der Pfle- gegeldstufe 3 oder • Besitz eines gültigen Behinder- tenpasses gemäß Bundesbehin- dertengesetz oder • Bezug einer Pension oder eines Ruhegenusses oder • Nachweis, dass ein Bezug inner- halb von sechs Monaten nach Auf- nahme der Benützung der ange- strebten Wohnung erfolgen wird. Der Zuschuss ist mit 25 % der tat- sächlich angefallenen Kosten be- grenzt. Gilt für alle Sanierungssparten, z. B. auch für den Wärmeschutz: Förder- bare Sanierungskosten, die das ge- samte Gebäude betreffen, sind nur im Verhältnis der förderbaren Woh- nungen zur Gesamtanzahl der Woh- nungen zu berücksichtigen. Förderbar sind nur Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Ansuchens nach- weislich als Hauptwohnsitz verwen- det werden und für die auf Förde- rungsdauer eine Verpflichtung zur Verwendung als Hauptwohnsitz ab- gegeben wird; dies gilt nicht für Wohnheime. Alters- oder behindertengerech- te Maßnahmen im Sanitärbereich Darunter fällt auch die Vorsorge für eine spätere altersgerechte Nutzung, ein konkreter Bedarf muss nicht nachgewiesen werden. Es werden nur Maßnahmen inner - halb der Wohnung oder dem Einfa - milienhaus gefördert. Gestaltung des Sanitärbereichs wie insbesondere Einstiegshilfen in die Badewanne, bodengleiche Dusche, Haltegriffe in der Badewanne und/ oder Dusche, höhenverstellbare Waschbecken, Grundrissänderung und damit in Zusammenhang ste- hende Arbeiten wie zum Beispiel – Maurer-, Installations-, Fliesen - leger-, Bodenleger-, – Elektriker-, Möbelmontage- bzw. Demontagearbeiten,

sofern diese für die Errichtung der Barrierefreiheit des Bades erforder- lich sind. Maßnahmen zur behindertenge- rechten Ausstattung: • Schaffung eines barrierefreien Zugangs (z.B. Rampen) • Errichtung eines Treppenliftes • Errichtung von Handläufen • Schwellenentfernung (z.B. bei Balkon oder Terrassentüren) • Verbreiterung von Türen • weitere bauliche Maßnahmen die erforderlich sind, um eine barrierefreie Nutzung der Woh- nung zu ermöglichen. Wie und wann wird der Förder- antrag gestellt? Vor Auftragsvergabe muss die Re- gistrierung online über das Portal ZEUS (Online-Datenbank zum zen - tralen Erfassen und Verwalten von Energieausweisen) erfolgen. Sie erhalten eine Registrierungsbe- stätigung und eine erste, automa- tisierte Information zur möglichen Förderhöhe anhand Ihrer Angaben. Die endgültige Förderhöhe wird erst nach Antragstellung und Prü- fung durch die Fachabteilung er- mittelt. Die Registrierung kann aus Grün- den des Landes-Budgets geschlos- sen werden. Voraussetzung für die Registrierung energieausweispflichtiger Maßnah- men ist ein Bestands- und Planungs- energieausweis. Dieser muss enthalten: – eine Prüfsignatur samt Datum – die maßgeblichen Größen und Kennwerte Die Prüfung der technischen Vor- aussetzungen erfolgt über die in der ZEUS-Plattform hochgeladenen Energieausweise. Die energeti - schen Mindestkriterien richten sich nach § 33 Abs 4 und Abs 5 BauTG bzw. der Bautechnikverordnung. Können diese Kennzahlen aufgrund von Denkmalschutz, Altstadterhal- tung oder Ortsbildschutz nicht ein- gehalten werden, kann davon ab-

gesehen werden, wenn eine ent- sprechende Bestätigung vorgelegt wird. Der Antrag wird nach Abschluss der geförderten Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach Registrierung im Online-Förderungsassistenten gestellt. Weitere Infos zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Leitfaden Sanierung zur Antragstellung. Schritte vom Förderantrag bis zur Auszahlung: – Hochladen des Bestands- und Pla - nungsenergieausweises im ZEUS durch Energieausweisberechner für Maßnahmen, die einen Ener - gieausweis erfordern (Wärme- dämmung, Fenstertausch, Heizung) – Angebot/e zu den geplanten Sa - nierungsmaßnahmen einholen – Sanierungsprojekt online (ZEUS) registrieren/Registrierungsbestä- stätigung Achtung: Antragstellung inner- halb von 18 Monaten ab Regis- trierung erforderlich! – Auftragsvergabe an die ausfüh - renden Firmen – Durchführung und Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen – Hochladen des Fertigstellungs- Energieausweises (sofern die Maß- nahmen einen Energieausweis er- fordern) durch den Energieaus - weisberechner in ZEUS – Absenden des Förderansuchens innerhalb von 18 Monaten nach Registrierung – Förderungszusicherung nach po - sitiver Prüfung durch Förderstel- le – enthält die endgültige För - derhöhe – Unterfertigung der Förderungs - zusicherung durch Förderwerber und Retournierung an die Förder­ stelle (= Fördervertrag) – Auszahlung des Förderzuschusses nach Maßgabe der vorhandenen Mittel – Minimum Auszahlung eines För - derzuschusses: € 1.000,–.

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