IHK-Global Business Ausgabe 07/2022

EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN Übergangsfristen für Produktzulassungen

WEBINAR

13. JULI 2022 Mitarbeiter nach UK entsenden Das Vereinigte König- reich zählt zu den wichtigsten Exportmärkten für Unternehmen aus Deutschland. Dadurch ergeben sich viele Anlässe für Geschäftsreisen und vorübergehende Tätigkeiten. Die Regeländerungen durch den Brexit haben Mitarbeiter- entsendungen aber er- schwert und Unternehmen vor große Herausforderun- gen gestellt. In unserem Webinar bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Vorschriften bei Ge- schäftsreisen und Mitarbei- terentsendungen ins Ver- einigte Königreich beachtet werden müssen. Stellen Sie uns hierzu vorab Ihre Fragen. Gerne antworten wir Ihnen im Rahmen der Veranstaltung und geben Handlungsempfehlungen. VERANSTALTER: UK-Kompetenzzentren der IHK Rhein-Neckar und IHK Pfalz TERMIN, UHRZEIT: Mittwoch, 13. Juli 2022 10:00 bis 11:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 50 Euro für IHK-Mitglieder 75 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/ event/153163645 IHR ANSPRECHPARTNER:

Seit dem Austritt aus der Europäi- schen Union am 1. Januar 2021

Chemikalien unter UK REACH Registrierungen können in das neue UK REACH überführt werden (sogenann- tes „Grandfathering“). Fristende für die Notifizierung bei der zuständigen Behör- de war am 30. April 2021. Die vollständi- ge Überführung kann innerhalb von zwei bis sechs Jahren erfolgen, abhängig von der Substanz und der Tonnage. Alternativ konnten nachgeschaltete Anwender zu Importeuren werden und eine sogenannte Downstream User Im- port Notification (DUIN) bis 27. Oktober 2021 einreichen. Die vollständige Regis- trierung steht dann ebenfalls innerhalb von zwei bis sechs Jahren an, abhängig von der Substanz. GTAI/IHK Weiterführende Informationen, Handlungs- empfehlungen und Veranstaltungen zum UK-Geschäft bieten wir laufend aktuell auf unserer Website unter: ihk.de/rhein-neckar/brexit

gewährt die britische Regierung Übergangs- fristen für Kennzeichnung, Zulassung und Registrierung bestimmter Warengruppen. Dabei gelten folgende Übergangsfristen: CE-Kennzeichnung / UKCA Die CE-Kennzeichnung kann noch bis 1. Januar 2023 verwendet werden, da- nach ist das neue UKCA-Label Pflicht. Medizinprodukte Die CE-Kennzeichnung behält in Groß- britannien bis 30. Juni 2023 ihre Gültig- keit. Allerdings müssen Registrierungs- pflichten beachtet werden. Lebensmittel Ab 30. September 2022 ist die An- gabe von Kontaktdaten eines britischen Unternehmens (Food Business Operator) verpflichtend.

FRANKREICH Deutschland wichtigster Investor

Mit fast 300 Projekten war Deutsch- land 2021 der wichtigste ausländi- sche Investor in Frankreich, noch vor den USA (247 Projekte) und vor Großbritan- nien (151 Projekte). Nach Angaben der Wirtschaftsförderung Business France haben deutsche Unternehmen 8.063 Arbeitsplätze in Frankreich geschaffen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Engage- ment damit um 48 Prozent gestiegen und macht 18 Prozent aller ausländischen Investitionen in Frankreich aus. 28 Prozent der Investitionen flossen in industrielle Produktionsstätten,

27 Prozent in den Handelssektor und neun Prozent in Transport- und Logistik. Am meisten profitierten die Regionen Ile-de-France (46 Projekte), Grand Est (48 Projekte) und Auvergne-Rhône-Alpes (39 Projekte). Insgesamt verzeichnete Business France im letzten Jahr über 1.600 aus- ländische Investitionsprojekte in Frank- reich (plus 32 Prozent), 45.008 Arbeits- plätze sind entstanden oder wurden erhalten (plus 30 Prozent), die meisten davon wieder im produzierenden Sektor. AHK/IHK Informationen für eine erfolgreiche Nach- folgeregelung sowie eine Liste von Online- Börsen, auf denen Unternehmen Über- gabeangebote und Übernahmegesuche veröffentlichen, bietet Frankreichs Wirt - schafts- und Finanzministerium (in französi- scher Sprache) auf seiner Website. economie.gouv.fr > entreprises > Cédez ou reprenez une entreprise facilement grâce aux bourses d‘annonces

FRANKREICH Per Nachfolge zum Markt-Erfolg

Auch französische Unternehmer stellen sich irgendwann die Frage der Betriebsübergabe an einen Nachfolger. Für deutsche Unternehmen kann die Übernahme einer bestehenden Firma den Einstieg oder Ausbau des Frankreichge- schäfts beschleunigen.

Mirza Karahodža Kompetenzzentrum UK 0621 1709-142 mirza.karahodza@ rhein-neckar.ihk24.de

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