IHK-Global Business Ausgabe 04/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

ZOLL AEO-Antrag nur noch elektronisch Die AEO-Antragstellung ist seit dem 25. Februar 2023 nur noch elektronisch über den „Internetantrag AEO“ (IAEO) im Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal, BuG) möglich. Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss zunächst die Dienstleistung „Grenzüberschreiten- der Warenverkehr“ aufgerufen und dort dann der Internetantrag AEO ausgewählt werden. Im neuen IAEO können alle erforderlichen Datei- anlagen (wie Fragebogen und andere) in digitaler Form beigefügt und mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden. Zoll/IHK

ZOLL Erleichterung bei Mehrwegverpackungen Mit dem 15. März 2023 können leere Mehrwegverpackungen mündlich oder im Zuge einer so genannten „konkludenten Zollanmel- dung“ zur vorübergehenden Verwen- dung in der EU abgefertigt werden. Konkludent bedeutet: Die Verpackun- gen gelten mit ihrem Eintreffen am zuständigen Zollamt als angemeldet und automatisch überlassen. Wichtig ist hierbei: Die leeren Verpackungen werden nicht als eigenständige Handelsware final in die EU einge- führt (zollrechtlich freier Verkehr). Stattdessen werden die Verpackungen lediglich temporär zur vorübergehen- den Verwendung angemeldet, um in der EU befüllt oder bestückt und anschließend wieder ausgeführt zu werden. Bislang galt diese Verfahrens- vereinfachung nur umgekehrt, also für gefüllte Behältnisse, die in der EU geleert und danach wieder ausgeführt wurden. Unter die Behältnisse fallen sämtliche Transport- und Aufbewah- rungssysteme, die mehrfach verwen- det werden. Bedingung ist aber stets, dass die Umschließungen eine unauslöschliche Kennzeichnung des betreffenden, innerhalb oder außer- halb der EU ansässigen Unterneh- mens zur Identifizierung gegenüber dem Zoll tragen. Zoll/IHK

ZOLL Ursprungsland in der Ausfuhranmeldung Laut der Teilnehmerinformation 426/2023 ist mit der Umstellung auf AES 3.0 (spätestens am 16. Juli 2023) in Deutschland das Datenele- ment „Ursprungsland“ nach Anhang B UZK-DA, neben der Angabe der Versendungsregion anzugeben. Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versen- dungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen. Ist das Ur- sprungsland bei Abgabe der Ausfuhr- anmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versen- dungsland angegeben werden. Zoll/IHK

HYBRID-VERANSTALTUNG

4. MAI 2023 Zollwert – mehr als Einkaufswert und Fracht

Einführer anfallen und im Zusam- menhang mit der Herstellung und Lieferung der Waren stehen, wie etwa Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werbekosten, Beförderungs- und Versicherungskosten oder Lizenz - gebühren.

Wieviel Einfuhrabgaben bei der Einfuhr erhoben werden, richtet sich neben der Anmeldung der richtigen „Zolltarifnummer“ auch nach dem Zollwert. Was aber ist der Zollwert, aus welchen Bestandteilen setzt er sich zusammen? Muss zum Einkaufspreis nur noch die Fracht hinzugerechnet und davon die Abgaben entrichtet werden? Kann der Spediteur den Zollwert nicht einfach der Einkaufsrechnung und den Beförderungsunterlagen entnehmen? Gibt es auch Abzugs - beträge? Die Ermittlung des Zollwer- tes ist oft komplizierter als vermutet. Der Zollwert wird gerne fehlerhaft ermittelt, weil der Wert von Vor- leistungen des Einführers (wie etwa Werkzeug- und Entwicklungskosten), die zur Produktion der Einfuhrwaren benötigt werden, nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurde. Glei- ches gilt für weitere Kosten, die beim

EUROPÄISCHE UNION ICS2 – Angabe EORI-Nummer

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 4. Mai 2023, 14:00 bis 18:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

Seit 1. März 2023 wird die zweite Phase des neuen EU-Importsystems (Import Control System ICS) umgesetzt. Davon betroffen sind Luftfracht sowie Kurier-, Express- und Postdienste (KEP). KEP müssen zusätzliche Sicherheitsangaben für Vorabmel- dungen von Sendungen abgeben, bevor diese Sendungen in die EU gelangen können. Diese Angaben benötigen sie im Grundsatz vom ausländischen Exporteur. Tatsächlich werden auch die inländischen

140 Euro für IHK-Mitglieder 210 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/25559 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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