IHK-Global Business Ausgabe 04/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Dr. Gabriele Koch-Weithofer (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 45 vom Januar 2023 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

Auftraggeber nach elektronischen Rechnungen oder Sendungsdaten gefragt. Zusätzliche Daten betreffen die sechsstellige Warennummer (Unter- position des Harmonisierten Sys- tems) und eine Warenbeschreibung sowie in den meisten Fällen die EORI des Warenempfängers. Da es sich um eine gesetzliche Vorgabe aus dem Unionszollkodex handelt (Einzelhei- ten im Merkblatt zu Zollanmeldun- gen, Titel IV), lässt sich dies kaum vermeiden. Es empfiehlt sich, bei Weitergabe der EORI die Verwendung klar zu begrenzen, vor allem, wenn damit keine Vollmacht zur Importver- zollung verbunden sein soll („nur zur Verwendung im ICS2”). DIHK/IHK

ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhrdoku - menten zu tun hat, muss mit einer Vielzahl von Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich hinter all diesen Abkürzungen? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe aus Zollrecht, Exportkontrolle und Umsatzsteuer und stellen die zu - ständigen Behörden und Ministerien vor. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteilig- ter (Authorized Economic Operator, kurz AEO) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuver - lässig und vertrauenswürdig und soll dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in An - spruch nehmen. Zusammenfassende Meldung (ZM) Eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine monatliche Meldung der Unternehmen an das Bundes- amt für Finanzen. Die ZM dient der Kontrolle der richtigen Umsatzbe - steuerung bei Handelsverkäufen ins Ausland. Sie gibt darüber Auskunft, an welche Unternehmer in anderen EU-Mitgliedsstaaten und in welchem Umfang Lieferungen und Dienst- leistungen (DL) ausgeführt worden sind. Ebenfalls anzugeben sind die USt-IdNr. von Abnehmenden und der Warenwert in Euro. Zu beachten ist, dass Waren und DL in getrennten Summen aufgeführt und gemeldet werden müssen.

RUSSLAND 10. Sanktionspaket der EU in Kraft

Am 25. Februar 2023 ist das 10. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten. Das Paket erweitert die Sanktionsliste um über 120 Personen, Organisationen und Einrichtungen, denen gegenüber Finanzsanktionen verfügt sind. Gegen drei weitere Großbanken (Alfa Bank, Tinkoff Bank, Rosbank) wurden Sanktionen verhängt. Die Exportverbote für Dual-Use- und Advanced-Tech-Güter werden ausgeweitet; das trifft auch auf weitere Güter zu (Anhang XXI), die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Der Transit von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verbo- ten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht. Die Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi. DIHK/IHK Auf unserer Internetseite haben wir ein Prüfschema hinterlegt, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. Dieses und alle Informa- tionen zu den Sanktionen finden Sie unter:  www.ihk.de/rhein-neckar/russland

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