IHK-Global Business Ausgabe 04/2023

EUROPA/ZENTRALASIEN

EU / GROSSBRITANNIEN Windsor Framework: Einigung beim Nordirland-Protokoll

Königreich seit dem Brexit. Die britische Regierung hatte es immer wieder infrage gestellt. Nach Jahren der Rechtsunsicherheit wurden nun im sogenannten „Windsor Framework“ verschiedene Punkte vereinbart, um seine Umsetzung zu erleichtern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Waren aus Großbritannien, die nach Nordirland geschickt werden und dort bleiben. Für diese sollen sogenannte „Green Lanes“ eingerichtet werden. Britische Exporteure müssen sich als „trusted trader“ bei der britischen Zoll- behörde registrieren. Für sie entfallen dann die Zollfor- malitäten für Sendungen aus Großbritannien mit Ziel Nordirland vollständig. Für Warensendungen aus Großbritannien, die über Nordirland in die Republik Irland oder in andere Länder der EU gehen sollen, bleiben jedoch vollumfängliche Zollkontrollen erforderlich, sogenannte „Red Lanes“. Diese Kontrollen sollen in nordirischen Häfen statt- finden. Vereinbarungen wurden auch für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zwischen den beiden Wirtschafts- räumen getroffen, um den Versand von Paketen zwi- schen Privatpersonen, zwischen Unternehmen und von Unternehmen an Privatpersonen zu erleichtern. Zu beachten ist allerdings, dass das Windsor Frame- work eine politische Übereinkunft ist. Es müssen nun Rechtstexte zur konkreten Ausgestaltung der Themen- bereiche wie Zoll, Mehrwertsteuer, Vertrieb von Medi- kamenten und Paketsendungen ausgearbeitet werden. Daher bleiben die bisher gültigen Regelungen des Nordirland-Protokolls bis voraussichtlich Ende 2024 in Kraft. GTAI/DIHK

 Green Lanes für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland. Trucks registrierter britischer Exporteure können formlos den Zoll passieren.

Die Europäische Union und Großbritannien haben sich auf Änderungen zur Umsetzung des Nord- irland-Protokolls geeinigt. Dieses prägt ganz wesentlich die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten

FRANKREICH Pflichtversicherung für Dienstleistungen

des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) erfassen. Darüber hinaus sind Berufshaftpflichtversicherungen für bestimmte Gruppen von Dienstleistern verpflichtend, etwa für Immobilienmakler, Rechtsanwälte oder Angehörige von Gesundheitsberufen. GTAI/IHK Informieren Sie sich zu den Melde- und Registrierungs- pflichten bei der Dienstleistungserbringung in Frankreich unter: ihk.de/rhein-neckar/frankreich-mitarbeiterentsendung

Für etliche Dienstleistungstätigkeiten müssen in Frankreich branchenspezifische Versicherungen abgeschlossen werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die im Bausektor erforderlichen Pflichtversicherungen. Hier benötigen nicht nur Architekten eine Berufshaftpflicht- versicherung. Vielmehr müssen alle Personen eine spezielle objektgebundene Haftpflichtversicherung „Assurance de responsabilité civile décennale“ abschließen, die die Pflichten der speziellen Baugewährleistung der Artikel 1792 ff.

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