Wer kann eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich sind zur Förderung Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften) berechtigt. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.
1. Schritt Registrierung auf der BAFA-Website
2. Schritt Beantragung eines Fachhandwerkers und Optimierung der Heizung
3. Schritt Einsendung des Förderantrags und Kopie der Rechnung
BAFA
Weitere Informationen zu Inhalten, Abläufen und Bedingungen finden Sie unter www.bafa.de
Katalog 2022 | Seite 235
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