8. Sachmängel 8.1. Ergänzend zu Art. VIII der GL setzen die Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Besteller hat Waren unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensicht- liche Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens am 7. Tag schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein versteckter Mangel erst später, so hat der Besteller dies uns gleichwohl unverzüglich schriftlich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. 8.2. Ergänzend zu Art. VIII der GL bestehen keine Mängelansprüche, wenn unsere Betriebsoder Montageanweisungen nicht befolgt werden, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an unseren Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden oder unsere Produkte entgegen der vertraglich vorausgesetzten Eignung verwendet werden. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller für uns vernünfti- gerweise nicht erkennbar, unsere Produkte entgegen deren gewöhnlichen und/oder üblichen Eignung mit seinen Produkten oder den Produkten Dritter verbindet, vermischt oder verarbeitet oder unsere Produkte entgegen dem Stand der Wissenschaft und Technik oder in sonstiger Weise entgegen deren gewöhnlichen und/oder üblichen Eignung verwendet. 8.3. In Angeboten, Katalogen und sonstigen Produktbeschreibungen angegebenen technischen Daten zu unseren Produkten, wurden durch uns jeweils in einem dafür geeigneten Prüf-und Testumfeld (hierzu geben wir auf Anfrage gerne Auskunft) ermittelt und stellen nur auf dieser Grundlage die vereinbarte Beschaffenheit dar. Die Prüfung der Eignung für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwen- dungszweck oder den Einsatz unter den konkreten Gebrauchsbedingungen, obliegt dem Auftraggeber/Kunden; hierfür übernehmen wir keine Gewährleistung. 8.4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. 8.5. Abweichend zu Art. VIII 8 und 9 der GL tragen bzw. erstatten wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn ein Mangel tatsächlich vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer für die - aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen - Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) Ersatz verlangen. Ziffer 8.1 bleibt unberührt. 9. Nutzung b@home-System Für die Nutzung des b@home-Portals und der b@home-App einschließlich der Updates („b@home-System“), das dem Besteller von uns zur Verfügung gestellt wird, gelten die auf unserer Website unter www.alre.de zur Verfügung gestellten Nutzungsbedingungen. Sollte der Besteller das b@home-System für ein Unternehmen nutzen, akzeptiert er für dieses Unternehmen rechtsverbindlich die Geltung dieser Nutzungsbedingungen.
Katalog 2022 | Seite 245
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