als Kunst und also auch nach ihrer Institution zu fragen.“ (Rebentisch, 2013, S. 170) Die Befragung der Institution mittels der Methode der Kritik ist dabei nicht als eine „Beurteilung“ oder „Verurteilung“ zu verstehen, sondern mehr als (wie in der griechischen Bedeutung des Wortes) „Unterscheidung“ (vgl. Meinhardt, 2014, S. 138). So handelt es sich dieser aktuellen Definition zufol- ge bei dem Begriff Institutionskritik in der Kunst um künstlerische Arbeiten, die sich selbstreflexiv mit der Institution Kunst auseinandersetzen und die- se – als ein Feld sozialer, politischer und ökonomischer Interessen – dekons- truieren. Dabei geht es genauer, so Johannes Meinhardt, um „die Analyse der historischen und gesellschaftliche-politischen Institutionen der Kunst und deren Wirkung oder Rückwirkung auf die künstlerische Produktion und besonders auf die Wahrnehmung von künstlerischen Arbeiten.“ (Meinhardt, 2014, S. 139) Im Zentrum der ersten Welle der Institutionskritik – ab den späten 1960er-Jahren bis in die 1970er-Jahre – stand vorrangig die Kritik des Künst- ler_innensubjekts an Kunstinstitutionen im Allgemeinen. Gegenstand der Kritik waren somit vorrangig Institutionen wie Museen, Galerien und Samm- lungen, die es mittels künstlerischer Praxis zu kritisieren galt. Künstler wie Marcel Broodthaers, Daniel Buren oder Hans Haacke sind namhafte Vertre- ter der Institutional Critique , sie alle hatten die Intention, den Ausstellungs- raum selbst auszustellen und somit seine Gesetze sichtbar und nachvoll- ziehbar zu machen. Als bekanntes Beispiel möchte ich hier Michael Ashers Intervention im Galerieraum erwähnen. Er entfernte die Wände der Claire Copley Gallery in Los Angeles, die den Ausstellungsraum von den Büroräumen trennte und markierte durch diese einfache Geste das ökonomische Gerüst des ver- meintlich neutralen, „reinen“ Ausstellungsraumes. In den 1980er-Jahren fand die zweite Welle der Institutionskritik statt, sie verlagerte sich vom zu kritisierenden Objekt des Museums und der Ga- lerie hin zum Subjekt der Künstler_innen bzw. ergänzte den Begriff der In- stitution um den des Subjekts. So wurde der Rahmen für Institutionskritik nochmals erweitert und umfasst zusätzlich zu den davor umstrittenen insti- tutionellen Räumen auch das (kritische) Künstler_innensubjekt sowie andere, nicht im Kunstraum befindliche Räume sowie Praktiken und Methoden. Bekannte Vertreter_innen der Institutionskritik in den 1980er-Jahren waren die Künstler_innen Louise Lawler, Allan Mc Collum, Martha Rosler und die frühe Andrea Fraser. Letztere gilt, nach Isabelle Graw, auch als Be- gründerin des Begriffes Institutionskritik, welchen Andrea Fraser erstmals in einem Aufsatz über die Künstlerin Louise Lawler erwähnte. Simon Sheikh beschreibt in seinem Text „Notitzen zur Institutionskri- tik“, dass beide Wellen heute bereits selbst Teil der Institution Kunst gewor- den sind – in Form von gegenwärtiger Kunstgeschichtsschreibung, künstle- rischer Ausbildung, sowie in der „entmaterialisierten und post-konzeptuellen Kunstpraxis der Gegenwartskunst“ (Sheikh, 2006). Wurden die Kunsträume der 1960er- bis 1980er-Jahre von instituti- onskritischen Künstler_innen als problematisch dargestellt, so sind sich die institutionskritischen Ansätze der Gegenwart ihrer Position (im Sinne von In- stitutionalisierungsmechanismen) bewusst und sehen den „Gegner“ nicht in der Institution an sich, sondern machen ihn in den „Künstler_innensubjekten“
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Institutionskritik und White Cube
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