IHK-Magazin Ausgabe 6/2024

TIPPS

NEUE EU-RICHTLINIEN Kampf gegen Greenwashing hat Folgen für Unternehmen

RECHT & STEUERN

Angaben zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in der Werbung haben Einfluss auf das Kaufverhalten. Was sich hier rechtlich ändern wird.

te als reparierbar präsentiert werden, wenn sie es nicht sind. • Es gelten verschärfte Infor- mationspflichten für Haltbar- keitsgarantien, zur Angabe von Reparaturkennzahlen und über Software-Aktuali- sierungen.

Die Green-Claims- Richtlinie

Was steht im Klein- gedruckten? Die EU will die Rechte von Verbrauchern stärken. Für viele Be- triebe bedeutet dies erheblichen Mehrauf- wand.

2.

• Unternehmen müssen Um- weltaussagen vor ihrer Ver- wendung von einer benann- ten Stelle verifizieren lassen. Basis müssen anerkannte wissenschaftliche Nachweise und Beachtung internationa- ler Standards sein. Im Falle der Konformität stellt die Prüfstelle eine Bescheini- gung über die ausdrückliche Umweltaussage aus. • Auch müssen Betriebe eine Bewertung ihrer Umwelt- aussagen durchführen und Angaben dazu machen, ob die Umweltperformance des beworbenen Produkts bzw. der Dienstleistung deutlich besser als die von Mitbewer- bern bzw. Produkten ist. Beide Richtlinien sind derzeit erst im Entwurf verfügbar und noch nicht in nationales Recht umgesetzt. In der Praxis ist zu erwarten, dass Unternehmen häufig die Anforderungen beider Richtlinien erfüllen müssen. Kollidieren die Vor- gaben beider Richtlinien, soll die Green-Claims-Richtlinie in ihrem Anwendungsbereich Vorrang haben.

W erbung mit umweltbe- zogenen Aussagen (so- genannte Green Claims oder Umweltclaims) sind mittlerweile fester Bestandteil von Werbe- und Marketing- kampagnen. Künftig sind falsche Umweltversprechen, sogenanntes Greenwashing, nicht mehr erlaubt. Zwei EU- Richtlinien schränken grüne Werbeversprechen, wie etwa „klimaneutral“ oder „CO2-neu- tral“, durch Nachweispflichten ein. Die wichtigsten Fakten: 1. Die Empowerment- Richtlinie • Angaben über künftige Umweltleistungen sind nur zulässig bei klaren, objek-

tiven und überprüfbaren Verpflichtungen und Zielen sowie einem unabhängigem Überwachungssystem. • Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizie- rungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen stam- men, dürfen nicht verwendet werden. • Unlauter ist es, eine Umwelt- aussage für das gesamte Produkt zu treffen, wenn es sich tatsächlich nur auf einen bestimmten Aspekt bezieht. • Unlauter ist eine Behaup- tung, dass eine Ware eine gewisse Haltbarkeit hinsicht- lich der Nutzungszeit oder -intensität hat, wenn dies nicht der Fall ist und Produk-

Was ist bei der Green Claims- Gesetzgebung außerdem wichtig? ihk.de/rhein- neckar/green- claims

50

IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2024

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog