ANZEIGEN
Industrie|Gewerbe|Stahlbau
E-RECHNUNG Jetzt zu Änderungen informieren
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Aufgrund des Um - stellungsaufwandes wird es für Rechnungsaussteller folgende Über - gangsregelungen in den Jahren 2025 bis 2027 geben: • In den Jahren 2025 und 2026 sind neben E-Rechnungen auch Papier- rechnungen und – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen zulässig; dies gilt 2027 nur noch für inländische Unternehmen mit einem Gesamtumsatz (iSd. § 19 Abs. 3 UstG) im vorangegangenen Kalenderjahr (2026) bis zu 800.000 Euro. • Im Jahr 2027 dürfen auch EDI-Rechnungen mit Zustimmung des Rech- nungsempfängers ausgestellt werden. Wichtig: Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnung und ihre Übermittlung dann zwingend umzusetzen. Mehr zum Thema (inklusive Termine für dazugehörige IHK-Online-Seminare): ihk.de/rhein-neckar/e-rechnungspflicht
PRODUKTION MONTAGE PLANUNG
09932 37-0
Wolf System GmbH 94486 Osterhofen
mail@wolfsystem.de www.wolfsystem.de
Beilagenhinweis
Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Wortmann AG, Hüllhorst. Einem Teil dieser Auflage sind Beilagen der AGIMO, Aachen beigelegt. Wir bitten unsere Leser um Beachtung!
EINIGUNGSSTELLE Damit der Gang vor Gericht entfällt
Zeit und Geld sparen, einen öffentlichen Schlagabtausch vermeiden: Vor - teile der IHK-Einigungsstelle. Diese sieht das Land Baden-Württemberg auf Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Hier können Unternehmen ihre Streitigkeiten beilegen und sich ohne höchstrichterliches Urteil einigen. Betriebe, die gegen einen Wettbe - werbsverstoß vorgehen möchten oder abgemahnt wurden, können sich bei der Einigungsstelle melden. Verbraucher sind nicht antragsberechtigt. Die Verfahren der Einigungsstelle eignet sich vor allem für Fälle, in denen der Wettbewerbsverstoß aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit began - gen wurde. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich und die jeweiligen Parteien müssen auch nicht durch einen Anwalt vertreten werden. Jedes Verfahren ist mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Aktu - eller Vorsitzender der IHK-Einigungsstelle ist Dr. Achim Hallenberger, der vor seiner Pensionierung als Vorsitzender Richter am Landgericht Mann- heim tätig war. Sein Stellvertreter ist Matthias Stojek, ebenfalls Vorsitzen - der Richter a. D. am Landgericht Mannheim. ihk.de/rhein-neckar/einigungsstelle
Anzeigen Specials
UNTERNEHMEN DER REGION IM FOKUS Individuelle Präsentationsmöglichkeit durch Ihr selbst erstelltes Firmenporträt als ergänzende Veröffentlichung in Verbindung mit einer Anzeige Gerne senden wir Ihnen eine Übersicht der Special-Themen und weitere Informationen! melanie.noell@pruefer.com
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog