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DAS QUALIFIKATIONSCHANCEN-GESETZ (QCG) Die sieben wichtigsten Fakten
AUS- BILDUNG
1. Das QCG eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, bereits im Unternehmen beschäftigte ungelernte Kräfte oder Seiteneinsteiger zu Fachkräften zu entwickeln. 2. Mit der Konzeption und Durchführung eines maßgeschneiderten Qualifizierungsprogramms können Betriebe motivierte Mitarbeiter berufsbegleitend auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereiten. 3. Unternehmen und Arbeitnehmer können dabei von den Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit profitieren: Der Betrieb erhält einen finanziellen Ausgleich für den Arbeitsausfall während der Qualifizie- rung, die Teilnehmer erhalten im Fall der erfolgreichen Prüfungsteilnahme eine Prämie. 4. Die IHK berät Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung der Maßnahme nach den Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans für den ange- strebten Beruf. 5. Außerdem prüft die IHK, ob bei allen Teilnehmern die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ab- schlussprüfung vorliegen. Voraussetzung für die Zulas- sung ist der Nachweis des Erwerbs der beruflichen Handlungsfähigkeit i.S.v. § 45 (2) Satz 3 des Berufs- bildungsgesetzes (BBiG). Hierbei wird neben der Teilnahme an der Maßnahme die in der individuellen Berufsbiografie jedes Teilnehmers nachgewiesene, einschlägige Berufserfahrung bewertet. 6. Alle zugelassenen Teilnehmer legen die gleiche Abschlussprüfung ab wie die regulären Auszubil- denden in dem Beruf. Die IHK führt die schriftlichen und praktischen Prüfungen durch und erteilt bei erfolgrei- chem Abschluss der Prüfung das Zeugnis über den anerkannten Berufsabschluss („Gesellenbrief“). 7. Mit bestandener Abschlussprüfung eröffnen sich den Teilnehmern vielseitige Chancen. Neben der Übernahme höherwertiger Aufgaben im Betrieb und einer besseren Bezahlung haben sie bei entsprechender Motivation, Lern- und Leistungsbereitschaft die Mög- lichkeit, durch berufsbegleitende Weiterbildungslehrgän- ge beispielweise eine Fachwirt- oder Meisterqualifikation bis hin zum Betriebswirt oder technischen Betriebswirt zu absolvieren.
ihk.de/rhein-neckar
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