IHK-Global Business Ausgabe 10/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

EXPORTKONTROLLE Ausfuhrliste aktualisiert Die 21. Verordnung zur Ände- rung der Außenwirtschaftsver- ordnung ist am 31. August 2024 in Kraft getreten, wodurch die deutsche Ausfuhrliste aktualisiert wurde. Neu aufgenommen wurden bei den national erfassten Dual-Use-Gütern neben bestimmter Software und Technologie unter anderem: • Cryo-CMS Schaltkreise • Parametrische Signalverstärker • Kryogene Kühlsysteme • Ausrüstung, konstruiert für das Trockenätzen • Rasterelektronenmikroskope • Kryogene Wafer-Prüfausrüstung • Quantencomputer Neu ist zudem, dass das übliche fünfstellige Nummerierungssys-

WTO Abkommen zum Digital-Handel

tem Kategorie (0-9) Gattung (A-E) Kennung 901-999 um eine voran- gestellte 1 erweitert wurde und so das Nummerierungssystem nun nicht nur fünf-, sondern zum Teil sechsstellig ist. So lautet zum Beispiel die Güter- listennummer von Quantencompu- tern 4A1906. Unternehmen müssen prüfen, ob Sie von den Änderungen betroffen sind. Zum Jahreswechsel 2025 werden auch Änderungen im Anhang I der Dual-Use-Verordnung in Kraft treten. Das BAFA hat auf seiner Internetseite bereits einen unverbindlichen Über- blick zu den Änderungen veröffent- licht. BAFA/IHK

Über 90 Mitglieder der Welthandelsorganisation

(WTO) haben sich im Juli 2024 auf das globale WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte im elektronischen Handel geeinigt. Das Abkommen ist ein Meilenstein für den weltweiten digitalen Handel. Ein zentrales Element des Ab- kommens ist das Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen, also digital gehandelte Waren und Dienstleistungen (wie etwa auf Soft- ware, E-Mails, digitale Musik, Filme oder Videospiele). Dadurch soll der grenzüberschreitende digitale Han- del erheblich erleichtert werden. Ein weiteres Ziel des Abkommens ist die Förderung der Verwendung und Anerkennung von elektroni- schen Signaturen und Dokumenten, was die Effizienz und Sicherheit des digitalen Handels erhöhen soll. Darüber hinaus wurden umfassen- de Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher im digitalen Handel eingeführt, um irreführende und täuschende Praktiken zu verhin- dern. Der Schutz personenbezogener Daten der Nutzer steht im Mittel- punkt des Abkommens, um das Vertrauen in den digitalen Handel zu stärken. Initiativen zur Förderung eines nahtlosen digitalen Handels sowohl innerhalb als auch über Grenzen hinweg, einschließlich der Zusam- menarbeit zur Minimierung und Bekämpfung von Cybersicherheits- risiken, sind ebenfalls enthalten. Der Text des Abkommens muss nun in das WTO-Regelwerk aufge- nommen werden, bevor es in Kraft treten kann. WTO/IHK

Weitere Informationen finden Sie unter:

ihk.de/rhein-neckar/dual-use-gueter

SEMINAR

6. NOVEMBER 2024 Tarifdschungel – Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer?

• Der Elektronische Zolltarif • Verbindliche Zolltarifauskünfte TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Mittwoch, 6. November 2024, 09:00 bis 17:00 Uhr IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L 1, 2, 68161 Mannheim TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/44014 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

Kenntnisse im Umgang mit dem Zolltarif sind für jeden, der im Zollbereich tätig ist, von elementarer Bedeutung. Sowohl auf der Import- als auch auf der Exportseite werden Zoll- und Steuersätze, Genehmigungs - pflichten und weitere zollrechtliche Maßnahmen zunächst nach der angemeldeten Zolltarifnummer beurteilt. Sogar bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen kommt man nicht an der Warennummer, wie die Zoll - tarifnummer auch genannt wird, vorbei. Im Einzelnen werden behandelt: • Aufbau und Gliederung des Zolltarifs • Allgemeine Vorschriften AV 1 bis AV 6 • Anmerkungen zu 7 Abschnitten und Kapiteln • Erläuterungen zum Zolltarif • Schwerpunkte im Bereich des Ab - schnitts XVI und des Kapitels 90

Der Wortlaut des Abkommens “Joint Statement Initiative On

E-Commerce” (INF/ECOM/87) steht auf der WTO-Website zum Down- load zur Verfügung:

wto.org/english/tratop_e/ecom_e/ joint_statement_e.htm

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