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Pflichtenkatalog Ein wesentliches Instrument der ideellen Förderung ist das Seminarprogramm. Dieses bietet die Möglichkeit, über die Grenzen des eigenen Studienfachs hinaus- zublicken. Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während ihrer Förderungszeit an einem Grundlagenseminar, an einem Aufbauseminar sowie an zwei weiteren Seminaren teilzunehmen. Die erteilten Seminarzusagen sind für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten verbindlich. Spätere Anreisen oder vorzeitige Abreisen – sowie zwischenzeitliche Absenzen bei digitalen Seminaren – sind nicht möglich, da die Teilnahme an allen Seminareinheiten verpflichtend ist. Grundlagen-, Aufbau- und Kompaktseminare, Qualifizierungsseminare sowie Lan - desseminare werden auf den Pflichtenkatalog angerechnet. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten der Journalistischen Nachwuchsförderung (JONA) wird mit Aus- nahme der Grundlagen- und Aufbauseminare ein eigenes Veranstaltungsprogramm angeboten. Ihnen ist auch die Teilnahme an allen übrigen Seminaren möglich, ohne dass dies auf ihre Teilnahmeverpflichtung bei den Veranstaltungen der JONA an - gerechnet wird. Anmeldung Die Anmeldung zum Seminarprogramm erfolgt über unser Portal „campus.kas.de“ im Bereich „KAS Campus >> Veranstaltungen“. Innerhalb des Bereichs „Mein Cam- pus >> Meine Veranstaltungen“ können Sie Ihren Teilnehmerstatus bei denjenigen Seminaren überprüfen, zu denen Sie sich angemeldet haben. Vor dem Abschluss der Platzvergabe durch unsere Veranstaltungsorganisation erscheinen alle Anmeldungen unter der Bezeichnung „Voranmeldung“. Sobald die Platzvergabe für das jeweilige Se- minar abgeschlossen ist, werden Sie per Systemmail über diesen Abschluss und Ihren Teilnehmerstatus informiert. Warteliste Darüber hinaus können Sie im Portal überprüfen, ob Sie eine Zusage bzw. eine Ab- sage erhalten haben oder auf der „Warteliste“ stehen und daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen bzw. können, bei Stornierungen ggf. auch kurzfristig nachzurücken. Die Nachbesetzung von der Warteliste erfolgt bis zwei Wochen vor Seminarbeginn. Danach ist aus organisatorischen Gründen ein Nach- rücken nicht mehr möglich (Ausnahme: JONA-Seminare, s.u.).
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