Begabtenförderung: Programm 2024

Organisatorische Hinweise

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gang unserer Mail zwei Wochen Zeit, den Nachweis an campus.vam@kas.de und an Ihre betreuende Referentin oder Ihren betreuenden Referenten zu senden. • Wenn dies nicht geschieht, wird ein außerplanmäßiges klärendes Gespräch mit dem oder der für Sie zuständigen Referenten / Referentin festgesetzt. Bitte beachten Sie, dass ein unentschuldigtes Fehlen an einem Pflichtseminar einen gravierenden Verstoß gegen unsere Richtlinien darstellt und zu einer vorzeitigen Beendigung Ihrer Förderung führen kann. • Bei Initiativseminaren, die von Stipendiatinnen und Stipendiaten organisiert wer- den, wird bei Absage außerhalb der Stornofrist dennoch der volle Eigenbeitrag erhoben bzw. einbehalten.

Wir empfehlen bei Auslandsseminaren dringend den Abschluss einer Reiserück- trittsversicherung .

Verspätete Anreise zum Seminar und/oder vorzeitige Abreise sind generell nicht möglich.

Für die Seminare der Journalistischen Nachwuchsförderung gilt eine vergleichbare Regelung (für Details s. Teilnahmebedingungen der JONA-Veranstaltungen).

Unvorhersehbare Umstände, die kurzfristig eine Seminarteilnahme verhindern, können immer wieder eintreten. Für entschuldigtes Fehlen und triftige Gründe – wie zum Beispiel Erkrankung oder ein kurzfristig angesetzter Prüfungstermin an der Hochschule – haben wir Verständnis. Eine Abmeldung ohne Begründung außerhalb der Stornofrist oder unentschuldigtes Fehlen werten wir jedoch als ein Desinteresse an unserer Förderung. Teilnahme mit Kind(ern) Für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kind(ern) besteht die Möglichkeit, das Kind bzw. die Kinder und eine Begleitperson zur Betreuung zu Seminaren im Inland mitzunehmen. Die Begleitperson zahlt den vorgegebenen Teilnahmebeitrag. Für das Kind entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Unterbringung

Die Übernachtung erfolgt in der Regel im Doppelzimmer.

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