IHK-Global Business Ausgabe 07/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

CBAM Die CO 2 -Grenzausgleichsabgabe kommt

Erstmals wird ein solcher CBAM-Be- richt bis spätestens zum 31. Januar 2024 fällig. Der Bericht enthält An- gaben zur Importmenge der direkten und indirekten im EU-Ausland ausge- stoßenen CO2-Emissionen und dem im Herkunftsland möglicherweise bereits gezahlten CO2-Preis. Allerdings muss in diesem Zeitraum noch kein finan- zieller Ausgleich geschaffen werden. Ab 2026 müssen Zertifikate kosten- pflichtig erworben werden. Dann sollen auch die freien Zuteilungen sukzessive reduziert und proportional durch CBAM-Zertifikate ausgeglichen werden, bis sie Ende des Jahres 2034 vollständig wegfallen. DIHK/IHK Von CBAM erfasste Produkte (HS-Codes): Aluminium: 7601, 7603-7608, 76090000, 7610, 76110000, 7612, 76130000, 7614, 7616 Eisen und Stahl: 7301, 7302, 730300, 7304-7311, 7318, 7326 Düngemittel: 28080000, 2814, 28342100, 3102, 3105 Strom: 27160000 Zement: 25231000, 25070080, 25232100, 25232900, 25233000, 25239000 Wasserstoff: 280410000 Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass CBAM noch auf weitere Pro- dukte ausgeweitet wird. Generell fallen alle Importe aus Drittländern der betreffenden Sektoren unter die CBAM-Regelung. Ausgenommen sind Drittstaaten, die sich am ETS beteiligen oder ein ähnliches Emis- sionshandelssystem haben. Aktuell sind das Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie die Territorien Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla. Gleiche Preise für Emissionen: Der CO 2 - Grenzausgleichsmechanismus der EU betrifft vor allem Produkte wie Stahl oder Aluminium, deren Produktion sehr energieintensiv ist.

worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären. Kann ein Nicht-EU-Hersteller nachweisen, dass er bereits einen Preis für das CO2 bezahlt hat, das bei der Herstellung der eingeführten Ware im Drittland entstanden ist, kann der EU- Importeur sich diese Kosten anrech- nen lassen. Denn CBAM soll für die direkten Emissionen von Treibhausga- sen während des Herstellungsverfah- rens betroffener Produkte gelten. Einführer können beim Ermitteln der Emissionswerte auf Standardwer- te der CO2-Emissionen der jeweiligen Waren zurückgreifen, um zu ermit- teln, wie viele Zertifikate sie erwerben müssen. Alternativ können sie die für den konkreten Herstellungsprozess entstandenen CO2-Emissionen durch Nachweise belegen, die der Produzent CBAM wird schrittweise eingeführt. Es beginnt mit einer Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. De- zember 2025. Während dieser Phase müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, die bei der Produktion der importierten Güter entstanden sind, berechnen, doku- mentieren und einen vierteljährlichen Bericht (CBAM-Bericht) einreichen. zur Verfügung stellt. Ab wann gilt CBAM?

Der CO2-Grenzausgleichsmecha- nismus der Europäischen Union (Carbon Border Adjustment Mecha- nism, kurz CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasser- stoff, einige vor- und nachgelagerte Produkte (darunter wiederum insbesondere solche aus Eisen und Stahl) in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU - Staaten importieren, fallen unter die Regeln des CBAM. CBAM soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissions- preise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt wurden. So soll eine Verlagerung von Indus- trien in Länder außerhalb der EU, die sogenannte „Carbon Leakage”, verhindert werden, die durch höhere klimapolitische Ambitionen und damit strengere Auflagen der EU im globalen Vergleich entsteht. Die zugrunde- liegende Verordnung ist am 17. Mai 2023 in Kraft getreten. Bereits ab dem 1. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase, kommen erste Mel- depflichten auf die Unternehmen zu. Bei der Einfuhr der genannten Pro- duktgruppen (siehe Info-Box) kaufen EU-Importeure Zertifikate, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt

18

IHK Global Business 07/2023

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog