IHK-Global Business Ausgabe 07/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Dr. Gabriele Koch-Weithofer (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 45 vom Januar 2023 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

WEBINAR

CBAM – Das System der CO 2 -Grenzausgleichsabgabe Die IHK Rhein Neckar informiert in einem Webinar über die Inhalte von CBAM. TERMIN, UHRZEIT: Freitag, 7. Juli 2023, 10:00 bis 11:30 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 70 für IHK-Mitglieder, 110 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/cbam IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

zollrechtlichen Bewilligungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal möglich sein. Zoll/IHK

DUAL-USE-VERORDNUNG Aktualisierung der Anhänge

Mit der Verordnung (EU) 2023/996 hat die EU die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual- Use) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aktualisiert. Diese ist am 26. Mai 2023 in Kraft getreten. Die Liste umfasst Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Erteilung solcher Ausfuhrgenehmigun- gen zuständig. BAFA/IHK

UKRAINE Gemeinsames Versandverfahren

Die Ukraine ist dem Übereinkom- men über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten. Der ukrainische Zoll informiert, dass es besonders wichtig ist, bei der Durchfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet der Ukraine, die richtige Durchgangs- oder Transitzollstelle anzugeben. Zudem ist es möglich, das gemeinsame Transitverfah- ren im Hoheitsgebiet eines Drittstaates auszusetzen. Für die Ukraine bedeutet dies, dass der Transit von Waren, die aus oder durch das Gebiet Rumäniens oder Moldawiens in oder durch das Gebiet der Ukraine (und umgekehrt) transportiert werden, nicht gestoppt oder beendet werden muss. Wirtschaftsbeteiligte müssen lediglich vorher Informationen über den Grenzübertritt in das elektroni- sche System eingeben und sowohl die rumänischen, moldawischen als auch die ukrainischen Grenzübergangsstellen als Transitzollstellen deklarieren. GTAI/IHK

ZOLL Beantragung von Verwahrungsorten

Seit dem 15. Juli 2023 ist allein das Bewilligungshauptzollamt für Anträge wie Bewilligung von Verwah- rungsorten zuständig. Bisher wurden Verwahrungsorte bei den jeweiligen Zollämtern beantragt, während die Bewilligung selbst beim Bewilligungs- hauptzollamt beantragt und erteilt wurde. Nun soll die Beantragung der Verwahrungsorte ebenfalls beim Bewilligungshauptzollamt erfolgen, um einheitliche Prozesse zu gewährleisten. Dies soll die Kommunikation und das Verwaltungsverfahren erleichtern und beschleunigen. Weiterhin soll zukünftig die elektronische Beantragung von

IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein- neckar.ihk24.de

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