Mein Haus & Grund - Green Living

38 RATGEBER

Rechtstipp

Dein Zuhause. Dein Schutz. Mit unseren Produkten rund um deine Immobilie.

E-Mobilität

an konkreteren und verbesserten Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Flexibilität und Erweiterbarkeit der Ladeinfrastruktur. Sie möchten sich beim Thema E-Mobili- tät rechtlich absichern? Die Rechtsbera- terinnen und -berater von Haus & Grund Schleswig-Holstein bieten Ihnen hierzu umfassende Beratungsleistungen. https://www.hausundgrund.de/ verband/schleswig-holstein/

die Installation von Ladeinfrastruktur als privilegierte Maßnahme ansieht, unterliegt sie dennoch dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen, da möglicherweise die Elektroinstallation im Gebäude angepasst werden muss. Für gemeinschaftlich genutzte Stellplät- ze oder Garagen müssen die Bruchteils- eigentümer gemäß § 745 BGB einer Ladestation zustimmen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Rechtspre- chung entwickelt, um die Installation von Ladestationen als typische Verwal- tungsmaßnahme für Bruchteilseigen- tum anzuerkennen. Für Mieter besteht gemäß § 554 BGB die Möglichkeit, vom Vermieter die Installation einer Ladestation zu verlangen, sofern dies zumutbar ist und keine Schäden an der Immobilie verursacht werden. Obwohl es bereits einige Regelungen gibt, um die Einführung von Elektromobilität zu erleichtern, besteht weiterhin Bedarf

Die Einführung von Elektromobilität schreitet voran und erfordert die Schaffung von Lademöglichkeiten, insbesondere in Wohngebieten. Dabei ist es essenziell, dass nicht nur die generelle Stromversor- gung gewährleistet ist, sondern dass auch spezielle Ladestationen wie Wallboxen installiert werden, um eine effiziente und schonende Aufladung der Fahrzeugbatterien zu ermöglichen. Für Hausbesitzer gibt es relativ wenig Einschränkungen bei der Installation einer Wallbox, solange bestimmte elektrotechnische Standards eingehal- ten werden. In Wohnanlagen hingegen müssen die Eigentümergemeinschaften über die Installation entscheiden. Ob- wohl das Wohnungseigentumsgesetz

Martin Rathsack Rechtsanwalt Haus & Grund Schleswig-Holstein

Made with FlippingBook - Online magazine maker