ASIEN-PAZIFIK
KIRGISISTAN Neues Wassergesetz verabschiedet
Am 27. Juni 2025 verabschiedete die kirgisische Regierung ein neues Wassergesetzbuch, das die Gesetzgebung von 1994 und 2005 ersetzt. Die Novelle tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und legt neue Anforde- rungen an die Wassernutzung fest. Unternehmen sollten ihre bestehenden Genehmigungen und Verträge prüfen. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und die nachhaltige Ent- wicklung des Wasser- und Bewässe- rungsfonds. Besonders Unternehmen aus Energie, Bergbau oder Lebensmit- telindustrie sollten ihre Genehmigun- gen anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Das Gesetz stellt klar: Wasserres- sourcen und zugehörige Flächen sind unveräußerliches Staatseigentum. Die Nutzung erfordert eine behördliche Genehmigung. Ab 2026 gilt ein ein- heitlicher Wassernutzungstarif und die
Pflicht zur Installation eines Wasserzäh- lers – für Unternehmen wie Privatperso- nen auf eigene Kosten. Auch Nachbar- staaten wie Kasachstan und Usbekistan müssen künftig für die Nutzung zahlen, wobei mit Usbekistan bereits Vereinba- rungen getroffen wurden. Genehmigungen für Wasserentnah- men aus Grund- oder Oberflächenwas- ser werden künftig standardmäßig für bis zu 15 Jahre erteilt. Für große Infra- struktur- und internationale Projekte können Sondergenehmigungen für bis zu 50 Jahre gelten, basierend auf ei- nem Beschluss des Ministerkabinetts oder bestehenden Investitionsabkom- men. Priorität bei der Wassernutzung hat Trink- und Haushaltsversorgung, gefolgt von Bewässerung, Viehträn- kung, Energie, Industrie und Fischerei. Die Novelle schafft zudem klare Zu- ständigkeiten zwischen staatlichen Stellen und eliminiert Doppelstruktu-
Der Rückgang der Wasserreserven in Kirgi- sistan ist auch an der Toktogul-Talsperre, dem größten Wasserkraftwerk des Landes zu spüren.
ren. Zentrale Ansprechpartner sind die Staatliche Agentur für Wasserressour- cen sowie regionale Wasserwirtschafts- ämter, die für Genehmigungen und Kontrollen zuständig sind. GTAI/IHK
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