IHK-Global Business Ausgabe 10/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

abschaffen. Hierzu hatte man sich im Rahmen des Deals mit den USA verpflichtet. Die EU hat hierfür zwei Verordnungsentwürfe auf den Weg gebracht. Die Zollsenkung seitens der USA steht noch aus (Stand 12. Sep- tember 2025). Das bedeutet zukünftig Zollfreiheit für US-Autos auf dem EU- Binnenmarkt, während für deutsche Autos 15 Prozent in den USA anfallen. Was gilt es bei den Zöllen auf Kupfer zu beachten, gibt es hier auch Derivate? Falk: Auch hier gibt es Derivate, wie beispielsweise Kabel oder Drähte. Auch hier sollten der Wert des Kup- feranteils und der Wert des Nicht- Kupferanteils getrennt angegeben werden. Sollten die Angaben fehlen oder Wert nicht ermittelt werden, droht auch hier die Verzollung auf Basis des vollständigen Einfuhrwerts. Sie hatten gesagt, dass die USA wei- tere Importzölle beispielsweise auf Halbleiter und Pharmazeutika planen. Wie hoch soll der Zollsatz da werden? Falk: Bei den Arzneimitteln und Halbleitern und den anderen von mir genannten Produktgruppen soll der mit den Deal ausgehandelte Zollsatz von 15 Prozent gelten. Woher weiß man, ob sein Produkt von den Zöllen betroffen ist? Falk: Ob das Produkt von den Zusatz- zöllen betroffen ist, kann sehr gut in der Datenbank der Europäischen Union „Access2Markets“ unter Ein- gabe der Warentarifnummer, des Exportlandes Deutschland und Be- stimmungslandes Vereinigte Staaten recherchiert werden. Die Datenbank finden Sie unter: trade.ec.europa.eu/access-to- markets/de Hängt der Zusatzzoll vom Ursprungs- land oder vom Land, aus dem die Ware verschickt wird, ab? Falk: Die Maßnahmen und somit auch die Zusatzzölle stellen auf den Ursprung der Ware ab. In der Regel gilt auch hier das Kriterium der wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Wird beispielsweise eine Ware aus Deutschland mit Schweizer

an und nicht nur auf den Stahlanteil. Bei den Aluminiumderivaten werden sogar 200 Prozent erhoben, welche die USA auf russisches Aluminium erheben. Das klingt aber ziemlich kompliziert? Falk: Das ist auch so. Ich erhalte die meisten Anfragen von Unterneh- men zu der Frage, wie der Anteil zu berechnen ist, was also angegeben werden muss. In der Praxis muss man alle stahl- und aluminiumhaltigen Bauteile seines Produkts identifizie- ren und aufschlüsseln und die dazu- gehörigen Materialkosten anhand von Lieferantenrechnungen, Stück- listen oder internen Kalkulationen ermitteln. Am Ende kommt es auf eine nachvollziehbare Kalkulation für den US-Zöllner an, liegt diese nicht vor, ist der US-Zöllner berechtigt die 50 Prozent auf die gesamte Sendung zu erheben. Und was empfehlen Sie bei der Angabe zum Schmelz- und Gussland? Falk: Alle Informationen zum Schmelz- und Gussland der Stahl- und Aluminiumprodukte sind grundsätzlich beim Lieferanten und Produzenten anzufordern, da dies eine Pflichtangabe für die USA mittlerweile ist. Man wird aber in der Regel nicht von allen Vorlieferanten die entsprechenden Informationen erhalten. Das Ursprungsland sollte dann „to the best of the importer´s knowledge and belief“ bestimmt wer- den und mit vorhandenen relevanten Unterlagen (beispielsweise Rechnun- gen, und so weiter) belegt werden. Oder man sollte die wahrscheinlichen Ursprungsländer oder ausgeschlos- senen Ursprungsländer angeben. Es gibt hier leider keinen roten Faden, es empfiehlt sich in diesen Fällen aber mit dem US-Importeuer und dem Zollbroker zu kommunizieren und dabei die unsichere Informationsbasis offenzulegen. Was gilt bei den Autozöllen? Falk: Die Zölle auf Autos und Auto- komponenten sollen von 25 Prozent auf 15 Prozent sinken (vermutlich sogar rückwirkend zum 1. August 2025), sobald die EU sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter

Die Zusatzzölle auf Autos aus der EU sollen durch den Handelsdeal von 25 Prozent auf 15 Prozent fallen.

Ursprung in die USA versendet, fällt der pauschale Zollsatz für die Schweiz an, dieser liegt bei 39 Pro- zent. Was empfehlen Sie Unternehmen noch? Falk: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB- Wert. Es empfiehlt sich diesen immer mit anzugeben. Damit wird verhin- dert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden. Prüfen Sie, ob weitere Posten im Preis enthalten sind, die nicht zum Zollwert gehören. Zudem sollte die Incoterms-Klausel DDP vermieden werden, denn die Zölle gehen zunächst zu Lasten des Importeurs. Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Website unter:

ihk.de/rhein-neckar/usa-zoelle

IHK-Hotline zum US-Geschäft

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne über unsere Hotline: Kathrin Fausel Oliver Falk 0621 1709-226

0621 1709-223

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