EUROPA
POLEN Elektronische Rechnungsstellung ab 2026
In Polen tritt am 1. Februar 2026 das obligatorische nationale E-Rechnungssystem (KSeF) in Kraft. Das bedeutet, dass alle Unternehmer elektronische Rechnungen über die KSeF-Plattform ausstellen und em- pfangen müssen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen Złoty gilt diese Verpflich- tung ab dem 1. Februar 2026, für alle anderen Unternehmer ab dem 1. April 2026. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz vom 9. Mai 2024. Rechnungen werden im XML-For- mat gemäß dem vom Finanzministe-
rium festgelegten Schema ausgestellt und versandt. Da es ein großes Unterfangen ist, wird man ab dem 30. September 2025 die Programmierschnittstelle (API) von KSeF 2.0 (die ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung steht) testen können. Diese wird für alle Unternehmen zur Verfügung stehen. Ab November 2025 soll hingegen eine Testversion der Steuerzahler- App KSeF 2.0 zur Verfügung gestellt werden, damit alle Unternehmer die Funktionen des Systems kennenler- nen können. GTAI/IHK
Polen schreitet bei der Digitalisierung voran: Ab nächstem Jahr wird die elektro- nische Rechnungsstellung schrittweise für alle Unternehmen verpflichtend.
BELGIEN Elektronische B2B-Rechnungen ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) in Belgien für nahezu alle B2B-Transaktionen verpflichtend. Die Regelung betrifft alle in Belgien ansässigen umsatz- steuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich der Tochter- unternehmen ausländischer Firmen. Ebenfalls betroffen sind Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen oder sol- che mit belgischer Umsatzsteuerregistrierung. Dies ergibt sich aus einem königlichen Erlass, der das Gesetz vom 6. Februar 2024 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes konkretisiert. Sowohl der Versand als auch der Empfang von E-Rech- nungen wird obligatorisch. E-Rechnungen müssen
demnach in einem strukturierten elektronischen Format ausgetauscht werden. Der Erlass favorisiert PEPPOL BIS 3.0 (Pan-European Public Procurement Online) allerdings können die Vertragsparteien auch ein anderes System ver- wenden, vorausgesetzt es erfüllt den europäischen Stan- dard. Ein Versand per PDF oder E-Mail genügt nicht mehr. Die Übermittlung erfolgt nach dem 4-Corner-Modell und involviert den Rechnungssteller, den Empfänger sowie Dienstleister des Lieferanten und des Kunden. Perspektivisch soll aber bis 2028 das 5-Corner-Modell eingeführt werden, das die Steuerbehörde direkt involvie- ren wird. GTAI/IHK
TÜRKEI Verschärfte Importvorschriften für Lebensmittel
Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunter- nehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unter- lagen einzureichen. DIHK/IHK Weitere Informationen auf der Seite des türkischen Handelsministeriums (Englisch/Türkisch): trade.gov.tr
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milch- produkten, Fischerei- und Aquakul- turprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den mensch- lichen Verzehr aus nicht zugelasse- nen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet. Die Türkei gleicht sich somit euro- päischen Richtlinien und Standards weiter an. Unternehmen, die Produk-
te in die Türkei exportieren möchten, müssen darauf achten, dass die Pro- dukte von Herstellern und Herkunfts- länder stammen, welche im TRACES NT-System der EU gelistet sind. Bei Milcherzeugnissen ist die Einfuhr damit beispielsweise nur noch neben den Ländern der EU aus Australien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Schweiz, Japan, Montenegro, Neuseeland und den USA möglich.
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IHK Global Business 10/2025
ihk.de/rhein-neckar
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