NACHHALTIGKEIT
ENERGIEEFFIZIENZGESSETZ
Das müssen Unternehmen wissen
In sieben Schritten zur Umsetzung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen: • Der Unternehmensbegriff wurde präzisiert, sodass auch öffentliche Verwaltungen als Unternehmen gelten kön - nen, wenn sie am Markt tätig sind. • Energie- und Umweltmanagementsysteme müssen nun mindestens 90 Prozent des gesamten Endenergie - verbrauchs eines Unternehmens abdecken, was den administrativen Aufwand reduziert. • Detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang der Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieein - sparmaßnahmen wurden hinzugefügt. • Bestimmte Maßnahmen sind von der detaillierten Wirt- schaftlichkeitsbewertung befreit, zum Beispiel Maßnah - men mit einem Netto-Investitionsvolumen bis 2.000 Euro. w ww.bafa.de Info: Fragen zum Energieeffizienzgesetz? Die Mitarbei - ter der Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) Rhein-Neckar unterstützen Unternehmen dabei, ver - steckte Potenzial zu den Themen Energie- und Material - effizienz aufzudecken, und geben Tipps zu Förderpro - grammen. ihk.de/rhein-neckar/keffplus
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Sie erhalten Informationen zu passenden Förderprogrammen. Sie erhalten eine regionale Beraterliste.
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Sie können die empfohlenen Maßnahmen selbstständig oder mit Unterstützung von externen Experten umsetzen. ihk.de/rhein-neckar/keffplus
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Träger der Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Rhein-Neckar
Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Gefördert durch
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