IHK-Magazin Ausgabe 1/2024

TIPPS

Gesellschaftsrecht: Änderung beachten Am 1. Januar tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Das Gesetz führt unter anderem neue Regeln für die GbR ein. Die Ge- sellschafter haben grundsätzlich die Wahl, ob sie die GbR freiwillig in das neue, durch die Amtsgerichte geführte Ge- sellschaftsregister eintragen und den dafür erforderlichen Formalismus in Kauf nehmen wollen. Mit ihrer Eintragung

RECHT & STEUERN

Register ist in einigen Fällen zwingend – etwa, wenn die Gesellschaft ein Grundstück oder Aktien erwer- ben will. INFO: Am 11. Januar findet in Mannheim um 17.00 Uhr die Veranstaltung „Die neue eGbR“ statt. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldung erforderlich unter

im Gesellschaftsregister ist die GbR verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen. Die Eintragung als einge- tragene GbR (eGbR) erleichtert über die Registerpublizität die Teilnahme am Geschäftsverkehr. Die Eintragung im

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Transparenzpflicht: Bußgelder drohen Fast alle Unternehmen sind seit dem 1. August 2021 gegenüber dem Transparenzregister eintragungs- und meldepflichtig. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden. Denn ab dem 1. Januar 2024 drohen Bußgelder. Hintergrund: Die Unternehmen sind verpflichtet, alle wirtschaftlich Be- rechtigten zu ermitteln und an das Transparenzregister zu melden. Betroffen sind wirtschaftliche Eigentümer einer eingetragenen Personengesellschaft (zum Beispiel OHG, KG, GmbH & Co. KG, eGbR) und juristische Personen des Privatrechts (GmbH, UG, AG, etc). Nicht betroffen sind derzeit Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute (e.K.) Jahreswechsel: Was ändert sich außerdem? Zum 1. Januar 2024 treten zahlreiche neue Gesetze, Geset- zesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Weitere kommen im späteren Jahresver- lauf dazu. Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern sortiert, für Unternehmen zusammenge- stellt - der Überblick wird fortlaufend aktualisiert. ihk.de/rhein-neckar/geldwaesche

und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Darüber hinaus müssen sich alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geld- wäschegesetzes (GwG) fallen, bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstel- le für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrie- ren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.

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der Verhältnismäßigkeit bestimmte Anforderungen und Pflichten an solche KI-Systeme stellt, von denen nachweis- lich ein besonderes Risiko ausgeht. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG müssen künf- tig keine Jahres-Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Das gilt bereits für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2022 enden sind. Damit sollen insbesonde- re Betreiber von Photovoltaik-Anlagen unterstützt werden, die aufgrund des seit 1. Januar 2023 geltenden Null- steuersatzes die Kleinunternehmerregelung anwenden können.

So steht beispielsweise der Verordnungstext zum europäi- schen Gesetz über künstliche Intelligenz (AI Act) kurz vor der Verabschiedung und wird voraussichtlich noch 2023 beschlossen werden, spätestens jedoch bis zum Ende der Legislatur im Mai 2024. Er teilt KI-Systeme in vier Kate- gorien ein und verfolgt damit einen risikobasierten Ansatz. Die DIHK befürwortet diesen Ansatz, der unter dem Gebot

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