TIPPS
ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT Was ändert sich 2024? Zum Jahreswechsel gibt es zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen beachten müssen. Die wichtigsten im Überblick.
INTER NATIONAL
tember wurde die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen wesentlich strenger geregelt: Ein Importeur in die EU muss seitdem nachweisen, dass die verwendeten Vorleistungsgüter nicht aus Russland stammen. Damit muss, wer beispielswei- se Schrauben oder ein Fertig- produkt mit Schrauben oder Aluminiumleisten einführt, nun über seinen Lieferanten einen sicheren Nachweis über das Ursprungsland aller damit verarbeitenden Materialien aus Stahl- und Eisen vorlegen kön- nen. Das bringt einen hohen Aufwand für die Unternehmen mit sich. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen diesen Nachweis auch beim Bezug der Waren innerhalb der EU von ihren Vorlieferanten verlangen. Das ist nach Aus- sage der EU aber nicht not- wendig.
Die Funken fliegen: Wer Eisen- oder Stahlerzeugnisse in die EU importiert, muss nachweisen, dass die verwendeten Materialien nicht aus Russland stammen.
Lieferkettengesetz geht in die nächste Runde
gegen diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gebührenpflichtig, darunter Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter. Für sie fallen künftig Genehmigungsgebüh- ren in Höhe von 159 bis 315 Euro an. Bestimmte Leistun- gen bleiben allerdings gebüh- renfrei. Dazu gehören zum Beispiel „Nullbescheide“.
Exportkontrolle: Gute und schlechte Nachrichten
Das erste Jahr Lieferket- tensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) liegt hinter uns. Das LkSG verpflichtete zunächst in Deutschland ansässige Unter- nehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, menschen- rechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette einzu- halten und dies zu dokumen- tieren. Dabei müssen sich die vom Gesetz betroffenen Unter- nehmen von ihren unmittel- baren Zulieferern zusichern lassen, dass sie die verlangten menschenrechtlichen und um- weltbezogenen Erwartungen ihres Kunden einhalten und
Bereits im September wurden bestehende nationale All- gemeinen Genehmigungen (AGG) grundlegend überarbei- tet sowie fünf neue Allgemeine Genehmigungen (AGG 33, 34, 37, 38 und 39) eingeführt. Die Bundesregierung versucht da- durch den unternehmerischen Aufwand beim Export von sen- siblen Gütern zu verringern. Erleichterung bringen soll auch die auf zwei Jahre verlän- gerte Gültigkeit von „Nullbe- scheiden“, von Auskünften zur Güterliste und der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen. Ab dem 1. Januar werden da-
Die IHK informiert im Januar bei mehreren Veran- staltungen zu den Änderungen im Zoll- und Außen - wirtschaftsrecht– live und virtuell. Jetzt anmelden:
Strengere Regeln im Russland-Geschäft
ihk.de/rhein- neckar/inter- national/veran- staltungen
2024 müssen Unternehmen weiterhin die geltenden Sanktionen der EU gegenüber Russland im Blick behalten. Besonders wichtig: Ende Sep-
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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2024
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