IHK-Magazin Ausgabe 1/2024

ihrerseits entlang der Lieferkette angemessen adressieren. Gerade zum Jahresanfang 2023 hatten Unternehmen deshalb eine Flut von Fragebögen und Verhaltenskodexen (Codes of Conducts) an Lieferanten versandt, die diese beantworten oder unterschreiben mussten. Bei vielen war die Verunsicherung groß, wie damit umzugehen ist. Und es könnte mit dem Jahreswechsel noch schlimmer kommen. Denn ab dem 1. Januar sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter vom LkSG betroffen. Darüber hinaus tritt 2024 das europäische Lieferkettengesetz in Kraft. Im Vergleich zum deutschen LkSG gelten nach EU-Recht niedrigere Schwellenwerte von 500 beziehungsweise 250 Mitarbeitern, welche vermutlich ab 2026 zu beachten sind.

riell produzierten landwirtschaftlichen Produkte alle Ein- fuhrzölle (Zolltarifkapitel 25 bis 97). Präferenzerklärungen auf den Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 für Lieferungen in die Schweiz sind ab 2024 nicht mehr erforderlich. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Umsatzsteuer wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht, das gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer in der Schweiz. Aufatmen können Exporteure nach Großbritannien: Laut einer Entscheidung der britischen Regierung bliebt die europäische CE-Kennzeichnung unbefristet im Vereinig- ten Königreich gültig. Ein zusätzliches, verpflichtendes UK-Label scheint damit vom Tisch. Ursprünglich sollte die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritan- nien Ende 2024 auslaufen und durch eine verpflichtende UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) abgelöst werden. Mit der neuen Regelung können Unternehmen künftig zwischen beiden Kennzeichnungen wählen. Dies ist sowohl für Unternehmen in der EU als auch für briti- sche Unternehmen von Vorteil, da sie ihre Produkte nicht doppelt zertifizieren lassen müssen, um sie in den jeweils anderen Wirtschaftsraum zu exportieren. Schlechte Nachrichten aus den USA. Hier wächst die Ge- fahr eines neuen Handelskonflikts. Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die erhoffte dauerhafte Aussetzung der amerikanischen Schutzzölle auf Stahl und Aluminium sind vorerst gescheitert. Es gibt aber Hoffnung, dass die derzeit teilweise ausgesetzten Schutzzölle von 25 Prozent auf Stahl und zehn Prozent auf Aluminium Anfang Januar 2024 nicht automatisch wieder in Kraft treten. Auch ein Rohstoffabkommen zwischen der EU und den USA scheint bislang nicht Sicht. Dieses ist aber zwin- gend Voraussetzung, wollen europäische Unternehmen einen breiteren Zugang zu den Milliardensubventionen aus dem US-Förderpaket für grüne Technologien, dem Infla- tion Reduction Act, bekommen. Geschäftsanbahnungsreise mit Kooperationsbörse – Gesundheitswirtschaft Vietnam 7. bis 10. Mai www.ihk-exportakademie.de/Kurse/aussenwirtschaftliche_ massnahme/4841 Geschäftsanbahnungsreise mit Kooperationsbörse – Marktchancen Brasilien 20. bis 24. Mai www.ihk-exportakademie.de/Kurse/unternehmerreisen/4813

Komplexer CO2-Ausgleich startet

Die Übergangsphase des CBAM (Carbon Border Adjust- ment Mechanism) hat am 1. Oktober 2023 begonnen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen durch internatio- nal ungleiche CO2-Bepreisung entgegengewirkt werden. Energieintensiv hergestellte (Vor-)Produkte werden bei Einfuhr in die EU mit einem Aufpreis beim Zollverfahren belegt. Die Folge: Unternehmen müssen über ihre in die EU eingeführten Waren, die unter die CBAM-Verordnung fallen, berichten. Aktuell zählen zu den betroffenen Pro- duktgruppen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Dün- gemittel, Strom und Wasserstoff. Berichte sind ab Anfang 2024 quartalsweise einzureichen. Ab Januar 2026 beginnt die Hauptphase des CBAM, in der umfassender berichtet werden muss. Zusätzlich müssen verpflichtend Zertifikate für die in Drittländern verursachten CO2-Emissionen der importierten Waren erworben werden.

Was sich sonst noch ändert

Eine gute Nachricht aus der Schweiz: Zum 1. Januar wer- den dort die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Damit entfallen mit wenigen Ausnahmen im Bereich der indust-

Veranstaltungs-Tipps:

Export nach Indien – BIS-Zertifizierung 25. Januar, Webinar Gabriele Borchard 0621 1709-131

Beratungstag USA 12. Februar, Mannheim Kathrin Fausel

0621 1709-226

Unternehmerreise Offshore Windkraftprojekte in Dänemark 11. bis 13. März www.ihk-exportakademie.de/Kurse/unternehmerreisen/4811

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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2024

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