ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 7 Es wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags/ Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Soweit der IHK keine amtlich festgesetzten Gewerbeerträge/ Gewinne vorliegen, erfolgt die vorläufige Veranlagung auf der Basis von Angaben des IHK-Zugehörigen oder aufgrund einer Schätzung entsprechend § 162 AO. § 8 Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Investitionsaus- gaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Zinserträge aus Finanzanlagen, die im Anlagevermögen verblei- ben sollen, können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr wieder in dieser Anlageform/-art angelegt werden. § 9 Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen können Kredite in Höhe von EUR 10.000.000,00 aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dür- fen Kassenkredite bis zur Höhe von EUR 10.000.000,00 aufgenom- men werden.
Mannheim, 13. Dezember 2023 IHK Rhein-Neckar
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und gemeinsam mit dem Wirtschaftsplan im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.
Mannheim, 15. Dezember 2023 IHK Rhein-Neckar
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Hinweis: Der Erfolgsplan zum Wirtschaftsplan 2024 sowie der Investitionsplan zum Wirtschaftsplan 2024 werden zusätzlich im Internet zusammen mit der vorstehenden Wirtschaftssatzung 2024 veröffentlicht.
ANZEIGE
GUTSCHEIN
Individuelle Erstanalyse Ihres Unternehmens in Baden-Württemberg – Wunschthemen für Ihren Ressourceneffizienzcheck: Energie- und Materialcheck im Betrieb (KEFF+Check)
Stromeinsparung Kälte/Klima/Lüftung Beleuchtungsanlage Erneuerbare Energien
Heizungsanlage Fördermittelinfos Dämmung/Fenster Wärmebildanalyse
CO 2 -Einsparung Abfälle/Recycling Sanierung/Neubau Verpackung/Lagerung
Materialeinsparung
Digitalisierung/Prozesse Förderung von Maschinen Individuelles Wunschthema
Bernhard Röhberg IHK Rhein-Neckar // Hans-Böckler-Straße 4 // 69115 Heidelberg T 06221 9017-611 // bernhard.roehberg@keffplus-bw.de Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenfreien KEFF+Check!
Klaus Peter Engel IHK Rhein-Neckar // Hans-Böckler-Straße 4 // 69115 Heidelberg T 06221 9017-693 // klaus.engel@keffpluss-bw.de
Träger der Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Rhein-Neckar
Gefördert durch
Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
keffplus-rn.de
KEFF+Anzeige_RN_185x125_Gutschein_Jun23_Beschnitt.indd 1
20.06.2023 15:26:37
49
IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2024
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog