IHK-Magazin Ausgabe 1/2024

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

§ 7 Es wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags/ Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Soweit der IHK keine amtlich festgesetzten Gewerbeerträge/ Gewinne vorliegen, erfolgt die vorläufige Veranlagung auf der Basis von Angaben des IHK-Zugehörigen oder aufgrund einer Schätzung entsprechend § 162 AO. § 8 Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Investitionsaus- gaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Zinserträge aus Finanzanlagen, die im Anlagevermögen verblei- ben sollen, können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr wieder in dieser Anlageform/-art angelegt werden. § 9 Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen können Kredite in Höhe von EUR 10.000.000,00 aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dür- fen Kassenkredite bis zur Höhe von EUR 10.000.000,00 aufgenom- men werden.

Mannheim, 13. Dezember 2023 IHK Rhein-Neckar

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Präsident

Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und gemeinsam mit dem Wirtschaftsplan im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.

Mannheim, 15. Dezember 2023 IHK Rhein-Neckar

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Präsident

Hauptgeschäftsführer

Hinweis: Der Erfolgsplan zum Wirtschaftsplan 2024 sowie der Investitionsplan zum Wirtschaftsplan 2024 werden zusätzlich im Internet zusammen mit der vorstehenden Wirtschaftssatzung 2024 veröffentlicht.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2024

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