ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Anlage zu § 8 Gebührenordnung/ Gebührentarif
1.8 Bei Auflösung von Berufsausbildungs- oder Umschu- lungsverträgen vor und während der Probezeit beträgt die Gebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3 1.13 Befreiung von der Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) nach § 6 Abs. 4 AEVO 1.14 Befreiung von der Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) nach § 7 AEVO 1.15 Verspätete Anmeldung zur Ausbildungsprüfung
120,00
150,00
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 IHKG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 b) der Satzung der IHK Rhein-Neckar den § 8 (Gebühren- tarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung vom 3. Dezember 1997 wie folgt geändert: § 8 Gebühren EUR A. AUSSENWIRTSCHAFT 1. Ausstellung eines Zollpassierscheinheftes, insbesondere Carnets A.T.A.: a) für IHK-Mitglieder 105,00 b) für IHK-Mitglieder mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand durch 140,00 - Verwendung externer Listen - ab 4 Reisen - Nachbearbeitung seitens der IHK wegen fehlerhafter Antragstellung c) für Nicht-IHK-Mitglieder und Private 150,00 3.
80,00 50,00
2.
Fortbildung
2.1 Kaufmännische Fortbildungsprüfungen 2.1.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin (Wirtschaft, Industrie, Versicherung und Finanzen, Fitness) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
820,00
b) Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen je
410,00
c) Wiederholung Wirtschaftsbezogene und Handlungs- spezifische Qualifikationen je Qualifikationsbereich
200,00 200,00
d) Wiederholung Fachgespräch
2.1.1.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte
Fachwirtin (Gesundheits- und Sozialwesen, Büro- und Projektmanagement, Güterverkehr, Marketing) und Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen a) für ein Original - bis 49 Positionen
820,00 500,00 320,00 500,00 320,00
17,00 32,00
b) Schriftliche Prüfung c) Mündliche Prüfung
- ab 50 Positionen BERUFSBILDUNG
B. 1.
d) Wiederholung schriftliche Prüfung e) Wiederholung mündliche Prüfung
Berufsausbildung und Umschulung
2.1.1.1.1 Anpassungsfortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuch- halter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin International - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
1.1
Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses a) alle Berufe b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschlussprüfung fällig -
320,00
500,00 500,00
b) Wiederholungsprüfung
2.1.1.2 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fach- wirtin (Immobilien oder Bank) oder Geprüfter Personal- fachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
120,00
1.2 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn der die Ausbildung oder Umschulungsmaßnahme durchführende Betrieb/Bildungs- träger nicht Mitgliedsbetrieb der IHK Rhein-Neckar ist a) alle Berufe - die Gebühr wird bei Eintragung des Vertrages fällig - b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschluss- prüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschluss- prüfung fällig - 1.4 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn dieses Verhältnis zur Fortsetzung einer begonnenen, aber aus betrieblichen Gründen vorzeitig beendeten Ausbildung oder Umschu- lung eingegangen wurde, das ursprüngliche Verhältnis in das Verzeichnis der IHK Rhein-Neckar eingetragen war sowie die hierfür fällige Betreuungsgebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3 bezahlt worden ist 1.5 Bei freiwilliger Teilnahme an einer nicht vorgeschriebe- nen Zwischenprüfung beträgt die Gebühr 1.6 Prüfung von Umschülern, Rehabilitanden und zur Ab- schlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen zu- gelassenen Prüfungsbewerbern ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag je Teilnehmer a) Berufe ohne gestreckte Abschlussprüfung
820,00 200,00
b) Wiederholung je Handlungsbereich
(höchstens EUR 820,00) 2.1.1.3 Fortbildungsprüfung Geprüfter Technischer Fachwirt/ Geprüfte Technische Fachwirtin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
850,00
900,00
280,00
b) Wirtschaftsbezogene Qualifikation, Technische Qualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation je 300,00 c) Wiederholung Wirtschaftsbezogene, Handlungs- spezifische und Technische Qualifikationen je Qualifikationsbereich (höchstens EUR 300,00 je Prüfungsteil) 200,00 2.1.1.4 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin (Versicherung und Finanzen, Handel (Verordnung zum 1. Januar 2015) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung 820,00 b) Schriftliche Prüfung je Teil 300,00 c) Mündliche Prüfung 220,00 d) Wiederholung schriftliche Prüfung je Teil 300,00 e) Wiederholung mündliche Prüfung 220,00 2.1.2 Fortbildungsprüfung Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin – Master Professional in Business Management - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung 990,00 b) Schriftlicher Prüfungsteil 330,00
90,00
240,00
440,00
b) Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung 1) Teil 1 der Abschlussprüfung
220,00 440,00
2) Teil 2 der Abschlussprüfung
c) Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussprü- fung in anerkannten Ausbildungsberufen von Prüfungs- bewerbern ohne Ausbildungsvertrag
75,00
51
IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2024
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