IHK-Magazin Ausgabe 08/2022

Sechs Tipps zum sicheren China-Geschäft

Gerade in Zeiten eingeschränkten Reisens und fehlender persönlicher Kontakte sind betrügerische Geschäftsanfragen oft nur schwer von seriösen zu unterscheiden. Auch lassen sich potenzielle Geschäftspartner schwerer überprüfen. Besonders beim Erst- Kontakt ist Achtsamkeit geboten. Zuverlässigkeit und Existenz des möglichen künftigen Geschäftspartners sollten unbedingt näher beleuchtet werden:

Kein Geschäft ohne Vertrag: Obwohl in China nur chinesische Verträge offiziell

 Firmenüberprüfungen: Nicht nur bei zweifelhaften Geschäftsanfragen,

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anerkannt werden und Nachverhandlungen nicht unty- pisch sind, sollte bereits vor der ersten Bestellung immer auch ein zweisprachiger Vertrag unterzeichnet werden. Klären Sie im Vorfeld zudem alle Spezifikationen detail- liert ab, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

sondern allgemein bei neuen Geschäftskontakten zu noch nicht persönlich bekannten chinesischen Unter- nehmen ist eine Firmenüberprüfung empfehlenswert und kann Sie vor erheblichem Schaden bewahren. Machen Sie sich außerdem mit der chinesischen Kultur vertraut, um kulturell bedingte Kommunikationsproble- me zu vermeiden.

 Geistiges Eigentum schützen: Marken- und Patentrechte sollten Sie immer

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Professionelle Qualitätskontrollen: Beauftragen Sie (externe) Experten, die die Pro-

sofort registrieren lassen. In China ist derjenige Eigen- tümer, der zuerst ein Markenzeichen registriert. Um einen Produzenten daran zu hindern, Ihr Produkt zu kopieren, zu veröffentlichen und zu verkaufen, braucht es ein chinesisches Designpatent. Das Copyright eines spezifischen Designs reicht nicht aus. 3. Zahlungsbedingungen klar definieren: Eine Zahlung nach Erhalt der Ware ist kaum durchsetzbar, aber hundertprozentige Vorauszahlung sollte man ebenfalls nicht akzeptieren. Grundsätzlich empfiehlt es sich bei neuen, erstmaligen Geschäftskon- takten auf ein Dokumentenakkreditiv oder eine Bank- garantie zu bestehen. Klären Sie zudem sämtliche, auch versteckte, Kosten.

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duktionsstätte inspizieren und kontrollieren, ob das Produkt und die Inhaltsstoffe von guter Qualität sind, internationale Standards sowie Compliance Anforde- rungen eingehalten werden. Idealerweise wird mehr- fach während der Produktion sowie zusätzlich nach Verpackung der Waren stichprobenartig kontrolliert.

Achtsam bleiben: Seien Sie sich bewusst, dass die Qualität des

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Musters nicht unbedingt mit dem endgültigen Produkt übereinstimmen muss und sich auch sukzessive Quali- tätsminderungen einschleichen können, beispielsweise durch Materialeinsparungen.

Veranstaltungs-Tipps:

Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022/2023 Diverse Termine: 9., 11., 13. 20. oder 27. Januar 2023, Webinar Ansprechpartnerin: Andrea Förster 0621 1709-164

Warenbegleitpapiere im Export 24. November 2022 Ansprechpartnerin: Andrea Förster 0621 1709-164 Verträge mit Partnern im Ausland 30. November 2022 Ansprechpartnerin: Andrea Förster 0621 1709-164

Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022/2023 Diverse Termine: 10. oder 17. Januar 2023,

Hybrid-Veranstaltung in Mannheim Ansprechpartnerin: Andrea Förster 0621 1709-164

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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2022

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