IHK-Magazin Ausgabe 08/2022

TIPPS

GOOGLE FONTS So vermeiden Sie Abmahnungen

RECHT & STEUERN

W ebfonts, unter anderem Google Fonts, sind herkömmliche Schriftarten werden sie nicht auf dem Computer gespeichert, sondern auf einem Server des Anbieters. Wenn ein Besucher die Webseite des Unter- nehmens besucht, wird unter Umständen die IP-Adresse des Besuchers automatisch an den Anbieter weiter- geleitet. Weil IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten, ist die Weiterleitung ohne die ausdrückliche Ein- willigung des Besuchers nicht erlaubt. Die datenschutz- konforme Einbindung ist aber möglich. Schriftarten verschiedener Anbieter, die auf Web- seiten eingebunden werden können. Anders als In letzter Zeit werden Unternehmen vermehrt aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung wegen der datenschutzwidrigen Einbindung von Google Fonts auf der Unternehmens-Webseite abgemahnt. In

vielen Fällen kommen die Forderungen von Rechtsan- waltskanzleien. Den meisten Unternehmen ist über- haupt nicht bewusst, dass sie einen solchen Verstoß begehen. Solche Verstöße können mit wenig Aufwand vermieden werden: 1. Unternehmen sollten generell überprüfen, ob auf ihrer Webseite Webfonts, die automatisch IP-Adres- sen oder sonstige Daten weiterleiten, verwendet werden. Dies kann in der Regel einfach über den Quellcode der Webseite ersehen werden. Im Zweifel sollten sich Unternehmen an den Ersteller der Webseite oder an den Datenschutzbeauftragten wenden. 2. Falls Webfonts verwendet werden, sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass keine Daten automatisch weitergeleitet werden. Webfonts müssen nicht von einem Server nachgeladen werden, sie können alternativ lokal auf dem eigenen Server gespeichert sein.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2022

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