DRK KV Mannheim GB 2025

96

Über unsere Grenzen hinweg

Geschäftsbericht 2025

Diese Unsicherheiten gelten nicht für Feuerwehr und THW, deren Ehrenamtliche durch bestehende Gesetze besser abgesichert sind. Auch aus dem DRK-Kreisver- band Mannheim e.V. forderten die Einsatzkräfte gleiche Rechte für alle im Katastrophenschutz, unabhängig von einer formellen Katastrophenlage – also gleiche gesetz-

liche Freistellung und Lohnfortzahlung wie bei Feuer- wehr/THW sowie eine Rechtssicherheit für Helfer und deren Arbeitgeber, damit Einsatzbereitschaft nicht durch unklare Rahmenbedingungen gefährdet wird. Die spä- tere Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2025 beinhaltet dann tatsächlich viele dieser Verbesserungen.

Bei der Verlesung des Gesetzesentwurfs des neuen Katastrophenschutzgesetzes in Stuttgart. Von links: Marc Groß, Geschäftsführer DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V., Daniel Schmidt, stv. Kreisbereitschaftsleiter KV Bad Mergentheim, Joachim Vosloh, Kreisbereitschaftsleiter DRK-KV Mannheim, Jennifer Matthäus, Kreisbereitschaftsleiterin DRK-KV Mannheim, Jürgen Wiesbeck, DRK-Landesdirektor der Bereitschaften Baden-Württemberg, Barbara Bosch, Präsidentin DRK-Landesverband Baden- Württemberg, Michael Wegel, Präsident Feuerwehrverband, Dr. Tim Gerrhäuser, Dezernent Landkreistag Baden-Württemberg

Made with FlippingBook Learn more on our blog