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Über unsere Grenzen hinweg
Geschäftsbericht 2025
Diese Unsicherheiten gelten nicht für Feuerwehr und THW, deren Ehrenamtliche durch bestehende Gesetze besser abgesichert sind. Auch aus dem DRK-Kreisver- band Mannheim e.V. forderten die Einsatzkräfte gleiche Rechte für alle im Katastrophenschutz, unabhängig von einer formellen Katastrophenlage – also gleiche gesetz-
liche Freistellung und Lohnfortzahlung wie bei Feuer- wehr/THW sowie eine Rechtssicherheit für Helfer und deren Arbeitgeber, damit Einsatzbereitschaft nicht durch unklare Rahmenbedingungen gefährdet wird. Die spä- tere Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2025 beinhaltet dann tatsächlich viele dieser Verbesserungen.
Bei der Verlesung des Gesetzesentwurfs des neuen Katastrophenschutzgesetzes in Stuttgart. Von links: Marc Groß, Geschäftsführer DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V., Daniel Schmidt, stv. Kreisbereitschaftsleiter KV Bad Mergentheim, Joachim Vosloh, Kreisbereitschaftsleiter DRK-KV Mannheim, Jennifer Matthäus, Kreisbereitschaftsleiterin DRK-KV Mannheim, Jürgen Wiesbeck, DRK-Landesdirektor der Bereitschaften Baden-Württemberg, Barbara Bosch, Präsidentin DRK-Landesverband Baden- Württemberg, Michael Wegel, Präsident Feuerwehrverband, Dr. Tim Gerrhäuser, Dezernent Landkreistag Baden-Württemberg
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