IHK-Magazin Ausgabe 03/2022

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STANDORT

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Taxonomie-Berichtspflicht Werten Sie bereits existierende Berichte, Audits und Zerti- fizierungen aus den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales anhand folgender Fragen aus: 1. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und welche Energie- Managementinstrumente hat Ihr Unternehmen bereits verwirklicht? 2. Leistet Ihr Unternehmen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz oder ermöglicht es klimaschützende Maßnahmen? 3. Welche Regelungen zumArbeitsschutz und zur Mitarbeiterförderung erfüllt Ihr Unternehmen bereits? 4. Planen Sie weitere Projekte in den Bereichen Ökologie und Soziales? 5. Entsprechen Sie mit Ihrem Unternehmen bereits Informationspflichten, die aus europäischen Vorgaben resultieren?

EU -TAXONOMIE Green Finance statt Greenwashing Die EU will mit ihrem Green Deal auch den Fi- nanzsektor nachhaltiger und klimafreundlicher gestalten. Im Zentrum des Vorhabens steht die Taxonomieverordnung. V iele Unternehmen werden durch die Bank aufgefordert, einen Bericht über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftspro-

zesse vorzulegen. Das große Problem dahinter: Nur wenige Betriebe sind gut vorbereitet und in der Lage, alle Fragen des Kreditinstituts sofort zu beantworten. Wie kommt es zu dieser Anfrage? Die EU-Kommission plant für ihren Green Deal, Investitionen in nachhaltige Tech- nologien und Unternehmen zu lenken und so den Übergang in eine klimaresistente und kreislauforientierte Wirtschaft zu realisieren. In diesem Sinne will die EU mit der sogenann- ten Taxonomie ein allgemein gültiges Klassi- fizierungssystem für nachhaltige Wirtschafts- tätigkeiten schaffen. Die Ziele sind klar: Keine Chance für Greenwashing („grüne Verblen- dung“ umweltschädlicher Praktiken) und eine verlässliche Orientierung für ethisch-nachhal- tige Investments. Doch wann operiert ein Unternehmen nach- haltig? Die EU-Taxonomie definiert jene wirtschaftlichen Tätigkeiten als nachhaltig, die zu einem der folgenden Umweltziele direkt oder indirekt erheblich beitragen, ohne einem oder mehreren der anderen Ziele zu schaden: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Vermin- derung von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen. Und was ist zu tun? Die Taxonomie-Verord- nung schreibt zusammen mit der EU-Offen- legungs-Verordnung, der Bilanzrichtlinie und

die Gefahr der Kreditverweigerung ergeben, wenn die Banken bei den betreffenden Unternehmen Klimarisi- ken identifizieren. Hinzu treten Unklarheiten bei der Ausgestaltung der EU-Verordnungen, die voraussicht- lich erst in den nächsten Jahren behoben werden. Und grundsätzlich könnte die Fokussierung auf „Sus- tainable Finance“ dazu beitragen, dass Investitionen in andere zukunftsträchtige Sektoren unterbleiben und der CO 2 -Handel behindert wird. Diesen Nachtei- len stehen unternehmerische Chancen gegenüber, bei einer guten Vorbereitung neue Kunden zu gewinnen und bessere Konditionen bei der Finanzierung zu er- zielen. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle Unternehmen, auch KMU, möglichst frühzeitig mit der eigenen Klima- und Umweltbilanz auseinandersetzen und diese mittelfristig verbessern. In einem ersten Schritt gilt es, Informationen zu sammeln. Diese Unterlagen lassen sich in einem ESG-Nachhaltigkeitsbericht zu- sammenführen (siehe Infokasten). Noch existieren für diese Berichte keine verbindlichen Standards und keine externen Prüfungspflichten. Es empfiehlt sich jedoch, strategisch relevante Punkte klar darzulegen, mit passenden Kennzahlen zu illustrieren und in ihrer zeitlichen Entwicklung transparent zu machen. Gerade KMU können so jene Themenbereiche präsentieren, in denen sie besondere Fortschritte vorweisen. Dr. Stefan Burkhardt

der Corporate-Sustainability-Reporting-Richt- linie für alle kapitalmarktorientierten Unter- nehmen der Realwirtschaft sowie für Kreditin- stitute, Fonds und Versicherungsunternehmen umfangreiche Offenlegungspflichten fest, sofern sie mehr als 500 Arbeitnehmer be- schäftigen. In einem neuen Entwurf der EU ist sogar von mehr als 250 Arbeitnehmern die Rede. Diese Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2022 in einem Lagebericht erklären, inwiefern ihre „ökologisch nachhaltigen Ge- schäftstätigkeiten“ oder Finanzprodukte den Taxonomie-Kriterien entsprechen. Indirekt betroffen könnten jedoch auch kleinere Zulieferer mit weniger als 500 bzw. 250 Arbeitnehmern sein, denn die Berichts- pflichten werden wohl in der Lieferkette „nach vorn“ weitergegeben. Darüber hinaus werden auch Kreditinstitute und Versicherungen ihre Kundenbeziehungen prüfen, entsprechende Berichte anfordern und gegebenenfalls die Konditionen anpassen müssen. Für die Unternehmen aller Branchen und Größenklassen bringt die Taxonomie somit mehr Verwaltungsaufwand. Ebenso können sich potenziell höhere Kreditkosten und sogar

Raum auf Zeit

Wichtiger Blick auf die Finanzie- rungsunterlagen – halten diese auch den Vorgaben der kommenden EU- Taxonomie-Verord- nung stand?

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Mehr zur EU-Taxonomie- verordnung unter  rhein-neckar. ihk24.de/ taxonomie Vom31. Mai bis zum 2. Juni 2022 lädt die IHK zur virtuellen Woche der Nach- haltigkeit ein:  rhein-neckar. ihk24.de/ event/153161807

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