Cornelius Bockermann, Gründer von Timbercoast.com
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JUBILÄEN
Aufgabenübertragung Öko-Auditierung Die Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 16. März 2022 gem. §§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 i.V.m. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Au- gust 2021 (BGBl. I S. 3306), sowie gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 lit. g der Satzung der IHK Rhein-Neckar vom 3. Juli 2019 und gemäß § 32 Abs. 3 Umweltauditgesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, beschlossen, dass die IHK Rhein-Neckar die hoheitliche Aufgabe im Bereich Öko-Auditierung auf die IHK Südlicher Oberrhein auf Basis der nachfolgenden Vereinbarung überträgt. Präsident und Hauptgeschäftsführer werden ermächtigt, nach Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Ar- beit und Tourismus Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, die entsprechen- de Vereinbarung auf Basis des beiliegenden Entwurfs abzuschließen: Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar mit Sitz in Mannheim und die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
HöhengaststätteWeißer Stein GmbH, Dossenheim 25 Dienstjahre: Sabine Jungkind Kraftanlagen Heidelberg GmbH, Heidelberg 40 Dienstjahre: Bernhard Nagel MOSCAMachinery & Equipment GmbH & Co. KG, Waldbrunn 25 Dienstjahre: Dirk Weis Schwetzinger Kartondruck Kiefer + Knapp GmbH & Co. KG, Schwetzingen 25 Dienstjahre: Roland Laqua Sigmann Elektronik GmbH, Hüffenhardt 35 Dienstjahre: Andreas Karrer 10 Dienstjahre: Wolfgang Roller
DIE IHK RHEIN- NECKAR hat auf Antrag der Unter- nehmen an folgende
Arbeitsjubilare Ehrenurkun- den als Anerkennung für ihre langjährige Treue verliehen. Wenn Sie an dieser Dienst- leistung der IHK interessiert sind, finden Sie weitere Infor - mationen und das Bestellfor- mular unter rhein-neckar.ihk24.de/ urkundenservice Die Urkunde (DIN A4-Format) hat eine hochwertige Auf- machung und ist in eine re- präsentative Mappe eingelegt. Der Preis beträgt 35 Euro. Gerne können Sie darüber hinaus die Urkunde in einem Aluminiumrahmen für zusätz- lich 10 Euro erhalten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an das IHK-Service- Center: Tel.: 0621 1709-0
„MeinTraum: Segel setzen für sauberen Warentransport.“
mit Sitz in Freiburg schließen folgende Vereinbarung:
1. Die IHK Rhein-Neckar überträgt die ihr durch §§ 32 bis 35 UAG in der jeweils geltenden Fassung zugewiesenen Aufgaben für das Gebiet ihres IHK-Bezirks gemäß § 32 Abs. 3 UAG i.V.m. § 10 Abs. 1 IHKG auf die IHK Südlicher Oberrhein. 2. Die der IHK Südlicher Oberrhein durch die Übernahme der Aufgaben und die Einrichtung der gemeinsamen Stelle entstehenden Kosten werden gemäß § 36 UAG durch Gebühren und Auslagenersatz gedeckt, die von der IHK Südlicher Oberrhein erhoben werden. 3. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Auf- gabenwahrnehmung von der IHK Rhein-Neckar auf die IHK Südlicher Oberrhein. 4. Diese Vereinbarung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft, wenn die Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Südlicher Oberrhein sowie der IHK Rhein-Neckar unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde. 5. Die Vereinbarung gilt unbefristet. In den ersten drei Jahren ist sie unkündbar, danach kann sie von den vertragsschließenden IHKs unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Gleichzeitig hat die Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 16. März 2022 gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), sowie gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der IHK Rhein-Neckar vom 3. Juli 2019 und gemäß § 35 Umweltauditgesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, beschlossen, dass die von der Vollversammlung in ihrer Sitzung am 5. Dezember 1995 beschlossene Satzung über die Wahrnehmung der Aufgabe der registerführenden Stelle nach der Verordnung (EWG) 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbe- triebsprüfung und nach dem Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerb- licher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Umweltauditgesetz – UAG) aufgehoben wird. Mannheim, 18. März 2022 Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragungen sowie die Vereinbarungen zwischen den benannten Kammern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die Aufhebung der von der Vollversammlung in ihrer Sitzung am 5. Dezember 1995 beschlosse- nen Satzung im Bereich der Öko-Auditierung mit Schreiben vom 21. März 2022 / Az. WM42-42-361/73 genehmigt. Die vorstehende Vereinbarung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.
terramenta Chirurgische Instrumente GmbH, St. Leon-Rot
20 Dienstjahre: Nina Puttner
Wir gratulieren:
Beamten-Wohnungs- gesellschaft Dr. Buschmann GmbH & Co KG, Heidelberg 20 Dienstjahre: Wladimir Zinn Delicia Freyberg GmbH, Laudenbach 35 Dienstjahre: Michael Jochim Gummiwarenfabrik Emil Simon GmbH & Co KG, Neulußheim 15 Dienstjahre: Manuel Barbosa Hallesche Kranken- versicherung auf Gegen- seitigkeit, Mannheim 25 Dienstjahre: Barbara Wiegelmann
thyssenkrupp Materials Processing Europe GmbH, Mannheim 35 Dienstjahre: Michael Benschus, Viktor Gallus 25 Dienstjahre: Anton Dinapoli, Enrico Ludwig, Klaus Marian, Marcus Mattekat, Dieter Minghe 10 Dienstjahre: Lutz Grunewald, Marco Rey, Nadine Schilling WLCWürth-Logistik GmbH & Co. KG, Adelsheim 30 Dienstjahre: Olga Spieß 25 Dienstjahre: Hanspeter Fleps
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Prof. Dr.-Ing. Steffen Riedl, Sachgebiet: Asphaltbauweisen imVerkehrswegebau insbesondere Erhaltung, hat seine Hauptniederlassung nach Erfurt verlegt. Die Anschrift lautet: Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt. Unter der Anschrift: Stettiner Straße 28, 74731 Walldürn, unterhält Herr Prof. Dr.-Ing. Riedl weiterhin eine Niederlassung. Die öffentliche Bestellung durch die IHK Rhein-Neckar besteht unver - ändert fort. Aufsichtsführende IHK ist nunmehr die IHK Erfurt.
Lass dichnicht vomKurs abbringen. Gegen Umweltverschmutzung stinkt Cornelius Bockermann mit Segeln an: Er segelt Fairtrade-Produkte CO 2 -frei. Durch aufwendige Auftragsabwicklung würde sein Timing aus dem Ruder laufen. Für große Träume braucht es jemanden, der dir den Rücken freihält. www.lexware.de
Mannheim, 18. März 2022 Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
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IHKMagazin Rhein-Neckar 03 | 2022
rhein-neckar.ihk24.de
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