IHK-Magazin Ausgabe 5/2024

auch Auswirkungen auf Händler, siehe Aspekt „Befüller“. Die Händler müssen sicherstellen, dass die Hersteller ihrer Produkte auch tatsächlich bei DIVID registriert sind. Fehlt die Registrierung, dürfen sie die Produkte nicht verkaufen. Die besagten Mengenmeldungen müssen durch externe Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Diese Prüfpflicht ent- fällt bei pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen generell und bei sonstigen betroffenen Produkten unter- halb einer Bagatellgrenze von 100 Kilogramm pro Jahr. Al- lerdings entfällt nur die besagte Prüfpflicht. Das heißt die Pflicht zur Registrierung, Mengenmeldung und Abgaben-

zahlung gilt für alle oben angesprochenen Unternehmen, auch bei geringeren Mengen. ACHTUNG Wer die Registrierung bzw. Datenmeldung versäumt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen und unterliegt einem Vertriebsverbot. Auf der Webseite des Umweltbundesamtes können Unternehmen mit einem kostenlosen Selbst-Check überprüfen, ob sie unter das Einwegkunststofffondsgesetz fallen.

www.einwegkunststofffonds.de

KLIMASCHÄDLICHE GASE Geräte

ENERGIEEFFIZIENZGESETZ

Abwärmedaten melden

überprüfen

Mit der F-Gas-Verordnung werden besonders klima - schädliche teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, sogenannte HFKW, in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 vollständig verboten. Zudem greifen bereits schrittweise verschärfte Regeln bei Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die mit den klimaschädlichen Gasen betrieben werden. HFKW werden vor allem als Kältemit - tel eingesetzt. Dabei handelt es sich um nicht natürlich vorkommende Gase, die eine starke Treibhausgaswir - kung entfalten und damit erheblich zum Klimawandel beitragen. Betriebe sollten frühzeitig überprüfen lassen, inwieweit in ihren Geräten HFKW eingesetzt wird ihk.de/rhein-neckar/f-gase

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Giga-Watt müssen laut Energieeffizienz - gesetz unter anderem Informationen über die jährliche Wärmemenge, die maximale thermische Leistung und das durchschnittliche Temperaturniveau auf Verlangen an Betreiber von Wärmenetzen, Fernwärmeversorgungs - unternehmen und sonstige potenziell wärmeabnehmen - de Unternehmen weitergeben. Außerdem haben sie die Pflicht diese Informationen jedes Jahr an die Bundes - stelle für Energieeffizienz übermitteln. Dies muss über die Plattform für Abwärme erfolgen. Hier müssen betroffene Unternehmen bei der erstmaligen Registrierung ihre Daten bis zum 1. Januar 2025 eintragen. www.bfee-online.de (Stichwort: Plattform für Abwärme)

ECOCOCKPIT

CO 2 -Bilanz erstellen

SOLARPAKET

Photovoltaik-Interessierte aufgepasst

Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger; ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder aufgrund von Kundenanforderungen. Schon jetzt gibt es große Unternehmen, die von ihren Zulieferern Klimaneutralität fordern. Mit Ecocockpit liefert die IHK-Organisation in Baden-Württemberg ein kostenloses Online-Tool, das diese Werte mit wenig Aufwand ermittelt. Es ermöglicht die Erstellung einer individuellen CO2-Bilanz und orien - tiert sich an den Bilanzierungsstandards des „Greenhouse Gas Protocols“. ihk.de/rhein-neckar/ecocockpit

Das neu in Kraft getretene Solarpaket I soll es deutlich einfacher und unbürokratischer machen, Photovoltaik (PV)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Verbesserungen für Unternehmen sind unter anderem geplant beim Betrieb großer PV-Anlagen und beim Mie - terstrom, wenn Photovoltaik genutzt wird. Sie haben Fragen rund um den Betrieb von PV-Anlagen? Jetzt durch das IHK-KEFF+-Team beraten lassen: ihk.de/rhein-neckar/keffplus

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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2024

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