IHK-Magazin Ausgabe 5/2024

TIPPS

WETTBEWERBSVERSTOSS Wenn die Abmahnung eintrudelt

RECHT & STEUERN

Das Wettbewerbsrecht ist kompliziert und unübersichtlich. Wettbewerbsverstöße sind keine Seltenheit. Was tun?

1. Das Abmahnungs-Schreiben nicht zu beachten ist ebenso falsch wie die übereilte und ungeprüfte Abgabe der geforder- ten Unterlassungserklärung. 2. In jedem Fall sollte schnell reagiert werden. Denn die Frist, innerhalb derer die Erklärung abgegeben werden soll, beträgt häufig nur wenige Tage. Sonst droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei hohem Streitwert (50.000 bis 100.000 Euro sind keine Seltenheit). 3. Immens wichtig am Anfang: Prüfen, prüfen, prüfen. Ist der vom Abmahner dargestellte Sachverhalt tatsächlich korrekt? Liegt rechtlich ein Wettbewerbsverstoß vor? Ist der Absender überhaupt berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen? Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung kann dann unterschiedlich aussehen: Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Wettbewerbsverletzer ist bei einer berech- tigten Abmahnung auch verpflichtet, die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (beispielsweise Anwaltskosten) zu zahlen. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung wird die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Klage gebannt. Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung müssen alle erforder- lichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, um das beanstandete Verhalten sofort zu unterbinden. Bei schuldhafter Wiederho- lung wird die Vertragsstrafe fällig. Liegen Gründe vor, die Unterlassungser- klärung nicht abzugeben (etwa weil der Abmahnende nicht berechtigt ist oder kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt), sollte der Empfänger den Abmahnenden schnellstmöglich darüber aufklären, dass er die Erklärung nicht unterzeichnen wird. Schweigt der Abgemahnte, signalisiert er, dass er eine außergerichtliche Auseinandersetzung ablehnt und muss mit einer einstweiligen Verfügung bzw. einem Gerichtsverfahren rechnen. Sollte eine Abmahnung auf eine – durch einen Druckfehler entstandene Soweit der wettbewerbsrechtliche Verstoß offensichtlich ist, sollte die

Post vom Anwalt? Gewerbetreibende sollten Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter nehmen.

– wettbewerbswidrige Anzeige erfolgen, empfiehlt es sich, sofort den Abmahnenden anzuschreiben und eine Kopie des Anzeigen- manuskripts, die Reklamation bei der Zeitung und – soweit vorhanden – eine entsprechende Bestätigung der Zeitung beizufügen. Sofern zwar ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt, die Kosten aber zu hoch erscheinen, sollte der Empfänger die Unterlas- sungserklärung ohne Übernahme der Kosten abgeben. Es bleibt dann das Risiko, auf Kostenerstattung verklagt zu werden. Aller- dings befindet sich der Abgemahnte bei einer Klage auf Kostenerstattung in einer wesentlich günstigeren Position, als in einem einstweili- gen Verfügungsverfahren. Der Streitwert beruht hier nur auf den Abmahnkosten, ist also wesentlich geringer als der ursprüngliche Wettbewerbsstreitwert. In die Überlegungen vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte auch einbezogen werden, inwiefern das Unterlas- sungsverlangen eine ernste Bedrohung für das Unternehmen darstellt, so zum Beispiel bei

Was muss eine Ab - mahnung beinhalten? Mehr unter ihk.de/rhein-neckar/ abmahnung

52

IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2024

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog