IHK-Magazin Ausgabe 5/2024

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

§ 6 Wahlgruppen, Wahlbezirke, Sitzverteilung (1)

Wahlgruppe IV insgesamt 3 Mitglieder

Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 IHKG zum Zwe- cke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonder- heiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung nach der Branchenstruktur zu erreichen.

Wahlbezirk a), b), c), d)

3 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied von einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut, mindestens

1 Mitglied von einem genossen- schaftlichen Kreditinstitut und mindestens 1 Mitglied, das nicht von einem öffentlich-rechtli- chen und genossenschaftlichen Kreditinstitut stammt

(2)

Es werden folgende Wahlgruppen gebildet: I. Industrie II. Groß- und Außenhandel, Handelsvermittlung III. Einzelhandel IV. Banken und Versicherungen V. Verkehrsgewerbe VI. IT-Wirtschaft VII. Immobilien- und Finanzdienstleistungen VIII. Management- und Beratungsdienstleistungen IX. Tourismus-, Freizeit-, Gesundheits- sowie Kultur- und Kreativwirtschaft X. Sonstige Dienstleistungen Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:

Wahlgruppe V insgesamt 4 Mitglieder

Wahlbezirk a), b), c), d)

4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

Wahlgruppe VI insgesamt 7 Mitglieder

Wahlbezirk a), b), c), d)

7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

a) Stadtkreis Mannheim b) Stadtkreis Heidelberg c) Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis d) Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Wahlgruppe VII insgesamt 4 Mitglieder

Wahlbezirk a), b), c), d)

4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

(3)

Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbe- zirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:

Wahlgruppe VIII insgesamt 7 Mitglieder

Wahlgruppe I

insgesamt 21 Mitglieder

Wahlbezirk a)

3 Mitglieder

Wahlbezirk a)

10 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied von einem nicht spezialisierten, allgemein tätigen Unternehmen der Energieversorgung (WZ-Code 35) 7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d

Wahlbezirk b), c), d)

4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

Wahlbezirk b), d)

Wahlgruppe IX insgesamt 11 Mitglieder

Wahlbezirk a), b)

4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a), min- destens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b)

Wahlbezirk c)

4 Mitglieder

Wahlgruppe II insgesamt 6 Mitglieder

Wahlbezirk a) Wahlbezirk b), c), d)

3 Mitglieder

Wahlbezirk c), d)

7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

3 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

Wahlgruppe X insgesamt 11 Mitglieder

Wahlgruppe III insgesamt 11 Mitglieder

Wahlbezirk a)

4 Mitglieder

Wahlbezirk a) Wahlbezirk b), c), d)

4 Mitglieder

Wahlbezirk b), c), d)

7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk c) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk c) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)

59

IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2024

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog