ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 6 Wahlgruppen, Wahlbezirke, Sitzverteilung (1)
Wahlgruppe IV insgesamt 3 Mitglieder
Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 IHKG zum Zwe- cke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonder- heiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung nach der Branchenstruktur zu erreichen.
Wahlbezirk a), b), c), d)
3 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied von einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut, mindestens
1 Mitglied von einem genossen- schaftlichen Kreditinstitut und mindestens 1 Mitglied, das nicht von einem öffentlich-rechtli- chen und genossenschaftlichen Kreditinstitut stammt
(2)
Es werden folgende Wahlgruppen gebildet: I. Industrie II. Groß- und Außenhandel, Handelsvermittlung III. Einzelhandel IV. Banken und Versicherungen V. Verkehrsgewerbe VI. IT-Wirtschaft VII. Immobilien- und Finanzdienstleistungen VIII. Management- und Beratungsdienstleistungen IX. Tourismus-, Freizeit-, Gesundheits- sowie Kultur- und Kreativwirtschaft X. Sonstige Dienstleistungen Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:
Wahlgruppe V insgesamt 4 Mitglieder
Wahlbezirk a), b), c), d)
4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
Wahlgruppe VI insgesamt 7 Mitglieder
Wahlbezirk a), b), c), d)
7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
a) Stadtkreis Mannheim b) Stadtkreis Heidelberg c) Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis d) Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Wahlgruppe VII insgesamt 4 Mitglieder
Wahlbezirk a), b), c), d)
4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
(3)
Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbe- zirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Wahlgruppe VIII insgesamt 7 Mitglieder
Wahlgruppe I
insgesamt 21 Mitglieder
Wahlbezirk a)
3 Mitglieder
Wahlbezirk a)
10 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied von einem nicht spezialisierten, allgemein tätigen Unternehmen der Energieversorgung (WZ-Code 35) 7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d
Wahlbezirk b), c), d)
4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
Wahlbezirk b), d)
Wahlgruppe IX insgesamt 11 Mitglieder
Wahlbezirk a), b)
4 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk a), min- destens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b)
Wahlbezirk c)
4 Mitglieder
Wahlgruppe II insgesamt 6 Mitglieder
Wahlbezirk a) Wahlbezirk b), c), d)
3 Mitglieder
Wahlbezirk c), d)
7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
3 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
Wahlgruppe X insgesamt 11 Mitglieder
Wahlgruppe III insgesamt 11 Mitglieder
Wahlbezirk a)
4 Mitglieder
Wahlbezirk a) Wahlbezirk b), c), d)
4 Mitglieder
Wahlbezirk b), c), d)
7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk c) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
7 Mitglieder Davon mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk b), mindes- tens 1 Mitglied aus dem Wahl- bezirk c) und mindestens 1 Mitglied aus dem Wahlbezirk d)
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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2024
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