Qualitätshandbuch Internationale Jugendarbeit

Qualitätskriterium

Indikatoren

9.1. Die Partnerorganisationen haben klare Regelungen, die der Prävention, dem Schutz und der Sicherheit aller am Austauschprojekt Beteiligten dienen.

Die Regelungen liegen in schriftlicher Form vor, z.B. • Schutzkonzept, • Teamer*innen-Handbuch, • Seminarkonzept, • Krisen- und Notfallplan, • entsprechende Rubrik auf der Webseite.

Die Partnerorganisationen haben sich im Vorfeld des Projekts auf ein gemeinsames Vorgehen im Falle von Sicherheitsrisiken und Ge- fährdungen verständigt (mündlich, schriftlich, analog oder digital). Die Regelungen orientieren sich an der Gesetzgebung sowie an Reise- und Sicherheitsbestimmungen der am Projekt beteiligten Länder, z.B. Reisehinweise des Auswärtigen Amts ( → siehe Anhang) . Minderjährige Teilnehmende und Teamende finden dabei be- sondere Berücksichtigung. Leitungsteam und ggf. weitere Beteiligte vor Ort haben Kennt- nis über die getroffenen Regelungen bzw. sind unmittelbar ein- gebunden (per Vertrag, über Gespräche, pädagogische Handrei- chungen, Krisen- und Notfallplan, Notfallnummer etc.). Die Teilnehmenden sind für die Thematik sensibilisiert (mündlich, schriftlich, in den jeweiligen Muttersprachen bzw. der festgeleg- ten Arbeitssprache im Projekt).

Die Teilnehmenden sind dafür sensibilisiert, aktiv zur Sicherheit und zur Gesunderhaltung aller Beteiligten im Projekt beizutragen.

42 — SCHUTZ UND SICHERHEIT

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