Qualitätskriterium
Indikatoren
9.1. Die Partnerorganisationen haben klare Regelungen, die der Prävention, dem Schutz und der Sicherheit aller am Austauschprojekt Beteiligten dienen.
Die Regelungen liegen in schriftlicher Form vor, z.B. • Schutzkonzept, • Teamer*innen-Handbuch, • Seminarkonzept, • Krisen- und Notfallplan, • entsprechende Rubrik auf der Webseite.
Die Partnerorganisationen haben sich im Vorfeld des Projekts auf ein gemeinsames Vorgehen im Falle von Sicherheitsrisiken und Ge- fährdungen verständigt (mündlich, schriftlich, analog oder digital). Die Regelungen orientieren sich an der Gesetzgebung sowie an Reise- und Sicherheitsbestimmungen der am Projekt beteiligten Länder, z.B. Reisehinweise des Auswärtigen Amts ( → siehe Anhang) . Minderjährige Teilnehmende und Teamende finden dabei be- sondere Berücksichtigung. Leitungsteam und ggf. weitere Beteiligte vor Ort haben Kennt- nis über die getroffenen Regelungen bzw. sind unmittelbar ein- gebunden (per Vertrag, über Gespräche, pädagogische Handrei- chungen, Krisen- und Notfallplan, Notfallnummer etc.). Die Teilnehmenden sind für die Thematik sensibilisiert (mündlich, schriftlich, in den jeweiligen Muttersprachen bzw. der festgeleg- ten Arbeitssprache im Projekt).
Die Teilnehmenden sind dafür sensibilisiert, aktiv zur Sicherheit und zur Gesunderhaltung aller Beteiligten im Projekt beizutragen.
42 — SCHUTZ UND SICHERHEIT
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