Qualitätskriterium
Indikatoren
9.3. Die Erreichbarkeit von Verantwortlichen im Krisen- und Notfall ist gewährleistet.
Eine 24/7 Erreichbarkeit von Verantwortlichen ist gegeben.
Es gibt eine Krisenhotline bzw. Notfallnummer, die allen am Pro- jekt Beteiligten bekannt ist, z.B. über Infoschreiben an Teilneh- mende und ggf. deren Eltern, im Vertrag, auf Notfallkarte, Aus- hang am Projektort ( → siehe Anhang) .
Qualitätskriterium
Indikatoren
9.4. Vorfälle, die den Schutz und das Wohlergehen aller am Projekt Beteiligten gefährden, werden sorgfältig dokumentiert. Dies gilt ebenso für Rückholaktionen von Projektbeteiligten aus dem Ausland.
Das Leitungsteam ist über notwendige Dokumentations- und Meldepflichten im Krisen- und Notfall informiert.
Rückholaktionen aus dem Partnerland werden in Zusammen- arbeit mit den verantwortlichen hauptamtlichen Mitarbeitenden, Behörden oder Versicherungsunternehmen sichergestellt.
44 — SCHUTZ UND SICHERHEIT
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