Qualitätskriterium
Indikatoren
9.5. Die Partnerorganisationen sorgen (gemeinsam) für die Nachbereitung von Vorfällen und ziehen Schlussfolgerungen für zukünftiges Handeln in Krisen- und Notfällen.
Im Rahmen der Nachbereitung werden mögliche Vorfälle unter den Beteiligten ausgewertet, getroffene Maßnahmen kritisch re- flektiert und ggf. ein neues Vorgehen vereinbart. Die Einbeziehung der Eltern spielt bei Minderjährigen eine be- sondere Rolle. Die Partnerorganisationen passen ihr Regelwerk zur Prävention, zum Schutz und zur Sicherheit aller Beteiligten sowie ihr Doku- mentationssystem daraufhin an. Die Regelungen zum Datenschutz finden bei der Nachbereitung von Vorfällen besondere Beachtung, z.B. • Aktualisieren bzw. Löschen von personenbezogenen Daten, • Anpassen von Aushängen, Verträgen und weiteren zentralen Dokumenten, • Weitergabe von Daten an Dritte (z.B. Versicherungen, Rechts- anwälte, Reiseinstitute).
SCHUTZ UND SICHERHEIT — 45
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