IHK-Global Business Ausgabe 10/2022

AMERIKAS

Brasilien forciert das Thema Abfallrecyc- ling. Mit dem Bundesgesetz 14.260/2021 „Lei de Incentivo à Reciclagem“ (LIR) sollen Anreize für die Wiederaufbereitung geschaffen werden. Konkret gewährt das Land Privatper- sonen wie Unternehmen Steuervergünstigun- gen. Einem Bericht des brasilianischen Abfallver- bandes zufolge kommen landesweit rund 82,5 Millionen Tonnen Müll pro Jahr zusam- men. Nur 3 Prozent davon werden wieder- verwertet. Nun sollen Steuerermäßigungen in- und ausländischen juristischen Personen mit Sitz auf brasilianischem Staatsgebiet dazu bewegen, Recyclingprojekte zu unterstützen. Unternehmen können von ihrer Körperschaft- steuer (IRPJ) den Betrag abziehen, den sie für die direkte Unterstützung von Recycling- BRASILIEN Steueranreize für Abfallrecycling

projekten ausgeben (Art. 4 II LIR). Voraus- setzung ist, dass die Besteuerung des Unter- nehmens auf der Grundlage des „tatsächlichen Gewinns“ (Lucro Real) erfolgt; das ist die in Brasilien übliche Berechnungsmethode der Körperschaftsteuer. Der Abzug beträgt bis zu 1 Prozent des gesamten Steuerbetrags. Natür- liche Personen können bis zu 6 Prozent des Einkommensteuerbetrags abziehen (Art. 4 I LIR). Die im LIR vorgesehenen Steueranreize gelten vorerst für fünf Jahre. GTAI/IHK

Wertstoff – oder kann das weg? Brasilien wirbt mit Steuernach- lässen für mehr Recy- cling.

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