ASIEN-PAZIFIK
CHINA Regeln für Datentransfer spezifiziert
Was die Zertifizierung (Ziff. 2) angeht, hat das Normungskomitee TC260 einen Praxisleitfaden herausgegeben (chinesisch): https://www.tc260.org.cn/front/post- Detail.html?id=20220624175016 Was den Abschluss eines Standard- vertrages (Ziff. 3) betrifft, hat die CAC am 30. Juni 2022 einen Entwurf von Bestimmungen und Standardvertrags- klauseln zur Kommentierung veröf- fentlicht (chinesisch): cac.gov.cn/2022- 06/30/c_1658205969531631.htm Der Text der „Maßnahmen zur Sicher- heitsbewertung beim grenzüberschei- tenden Transfer von Daten“ vom 7. Juli 2022 ist ebenfalls auf der Website der CAC zu finden: (chinesisch): cac.gov.cn/2022- 07/07/c_1658811536396503.htm
of China (CAC) erforderlich ist (Ziff. 1), klären die „Maßnahmen zur Sicher- heitsbewertung beim grenzüber- schreitenden Transfer von Daten“, die am 7. Juli 2022 veröffentlicht wurden. Neben persönlichen Informationen ist auch der Transfer „wichtiger Daten“ betroffen. Letztere werden in Art. 19 der finalen Maßnahmen definiert, wobei der Begriff weit gefasst ist. Be- dingungen und Schwellenwerte, die eine Anmeldung bei der CAC erforder- lich machen, führt Art. 4 auf. „Wichtige Daten“ gemäß Art. 19 sind Daten, die die nationale Sicherheit, das Funktionieren der Wirtschaft, die soziale Stabilität, die öffentliche Gesundheit und Sicherheit im Falle einer Manipulation, Zerstörung, eines Durchsickerns oder eines illegalen Zu- griffs oder einer illegalen Verwendung gefährden können. GTAI/IHK
Zur Konkretisierung des neuen Gesetzes zum Schutz persönlicher Daten (Personal Information Protection Law, kurz PIPL) hat China Maßnahmen in Bezug auf den grenzüberschreiten- den Transfer von Daten erlassen. Diese betreffen zum einen die Übertragung persönlicher Informationen als auch den Transfer wichtiger Daten. Die neuen Regeln sind zum 1. September 2022 in Kraft getreten, wobei es eine Übergangsfrist von sechs Monaten für etwaige Berichtigungen gibt. Bei einer grenzüberschreitenden Übertragung persönlicher Daten muss insbesondere eine der vier Bedingun- gen, die in Art. 38 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 des chinesischen PIPL aufgezählt sind, erfüllt sein. Bei Ziff. 4 handelt es sich um eine Auffangklausel für zu- künftige Konstellationen. Ob eine Sicherheitsbewertung durch die Cyberspace Administration
INDIEN Schub für grünen Wasserstoff
Die „National Green Hydro- gen Mission“ soll bis Ende 2022 ausgearbeitet sein. Dann werden konkrete Vor- gaben für die Unternehmen erwartet. Die Industrie hofft zudem, dass die Herstellung von Elektrolyseuren in das Förderprogramm „Produc- tion-Linked Incentives“ (PLI) aufgenommen wird. PLI ge- währen Unternehmen einen finanziellen Bonus sowie Sub-
ventionen für den Aufbau von Fertigungskapazitäten, wenn sie ihre Produkte in Indien herstellen. Auch die Aktivitäten der Privatwirtschaft nehmen zu: So haben bekannte indische Industrieunternehmen wie Reliance Industries, Adani Group und ACME Group mil- liardenschwere Investitions- vorhaben angekündigt oder planen sie bereits. GTAI/IHK
Indien will sich als globaler Hub für grünen Wasserstoff etablieren und beim Export eine Führungsrol- le einnehmen. Damit die Wasserstoffwirtschaft auf Touren kommt, hat Indiens Regierung ihre „Green Hydro- gen Policy“ verabschiedet. Sie lockt Investoren mit einer Reihe von Anreizen. Beispiels- weise zahlen Produzenten von grünem Wasserstoff und Ammoniak für den benötigten Strom aus erneuerbaren Energien 25 Jahre lang geringere Durchleitungsgebüh- ren. Einzige Voraussetzung: Die Anlage geht vor dem 30. Juni 2025 in Betrieb.
340 MILLIARDEN US-DOLLAR beziffert die Denk - fabrik NITI Aayog das Marktvolumen
Zukunfts- konzept: Indien setzt auf Wasser- stofferzeu - gung aus erneuer- baren Energien.
von grünem Wasserstoff bis 2050.
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IHK Global Business 10/2022
ihk.de/rhein-neckar
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