BZ 08:2022 Ausgabe

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BESSER LEBEN / JOB & KARRIERE

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Für mehr aus 2.200 Menschen: „Raus aus der Sozialhilfe“

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Seit mittlerweile zehn Jahren un- terstützt das Land Oberösterreich gemeinsam mit dem AMS mit einem eigenen Unterstützungsprogramm, dem sogenannten Case Manage- ment, arbeitslose Menschen dabei, zurück in die Erwerbstätigkeit zu fin- den und damit neue Perspektiven zu schaffen. Dabei handelt es sich um eine individuelle Einzelfallbetreuung, die durch die drei Trägerorganisatio- nen B7 Arbeit und Leben, FAB und Oö. Hilfswerk umgesetzt wird. Die Bilanz nach zehn Jahren kann sich sehen lassen: Über 2.200 Personen haben durch dieses Pro- gramm den Schritt zurück in den Arbeitsmarkt und damit raus aus der Sozialhilfe geschafft. Ein wichtiges Programm, denn die Wiedereingliederung in den Ar- beitsmarkt ist eine der effektivsten Maßnahmen, um nicht dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. „Die Sozialhilfe ist unser soziales Auffang- und Unterstützungsnetz in besonderen Notsituation und soll niemals eine dauerhafte Unterstüt- zungsleistung sein. Wir schauen uns Schicksalsfälle genau und individu- ell an und leisten Unterstützung zur Selbsthilfe, um die Notsituation zu überwinden. Mit Erfolg, wenn ich mir die Bilanz nach zehn Jahren ansehe“, zeigt sich Sozial-Landesrat Dr. Wolf- gang Hattmannsdorfer erfreut und dankt für diese wertvolle Arbeit.“ „Menschen Perspektiven durch eine sinnvolle Arbeit zu geben und in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist eine wichtige Aufgabe des AMS. Wenn Arbeitgeber Sozialhilfe-Bezie- herinnen und –Beziehern eine Chan- ce im Unternehmen geben, haben diese gleichzeitig die Chance auf eine zusätzliche Arbeitskraft, das ist in Zeiten wie diesen besonders wich- tig“, so Gerhard Straßer, Landesge- schäftsführer des AMS OÖ. Dank der Unterstützungsleistung haben mittlerweile mehr als 2.200 arbeitslose Menschen wieder An- schluss an die Arbeitswelt gefunden – und sorgen selbständig für ihren

Lebensunterhalt, anstatt Sozialhilfe zu beziehen. Die drei Organisatio- nen, die das Case Management Pro- gramm umsetzen, betreuten im Jahr 2021 insgesamt 493 Personen (285 weiblich und 208 männlich), davon waren 252 Vollbezieher/innen und 241 Teilbezieher/innen der Sozialhil- fe. Eine Betreuung dauert normaler- weise zwischen 9 und 12 Monaten. Um Menschen wieder in den Ar- beitsmarkt zu integrieren, begleitet ein/e professionelle Case Manager/ in (bspw. Sozialarbeiter/in) die be- troffenen Menschen durch eine per- sönliche und individuelle Betreuung. Diese ist selbstverständlich kosten- los und kann nach einer Zuweisung durch die Clearingstellen, die in den Bezirken eingerichtet sind, in An- spruch genommen werden.

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Duale Ausbildung boomt! 1.930 junge Menschen haben von 1. Juli bis zum Schulbeginn am 12. September eine Lehrlings- ausbildung in einem Salzburger Betrieb gestartet. Landesweite Berufsinformationstermine im Herbst laden Interessierte zum Hineinschnuppern in die Berufs- welt ein. der traditionellen und intensivsten Monate für den Start in die duale Be- rufsausbildung.

Insgesamt werden in Salzburg der- zeit 7.153 junge Menschen zu künf- tigen Fachkräften ausgebildet. Laut Statistik des AMS Salzburg stehen aktuell 415 Lehrstellensuchenden 2.006 offene Lehrstellen gegenüber. Somit kann rein rechnerisch ein Lehrstellensuchender aus fünf ver- schiedenen Lehrstellen auswählen (Verhältnis 1:5). „Diese Lücke von 1:5 hat sich in den vergangenen Monaten erfreulicher- weise verringert. Sie lag vor dem Sommer noch bei 1:7“, erläutert He- metsberger. Foto: Pixabay

Bemühungspflicht und Deutsch als Anspruchsvoraussetzung

„Das sind fast 2.000 Lehranfänger nur im Sommer - eine stolze Bilanz!“, sagt Mag. Norbert Hemetsberger, Leiter der WKS-Lehrlingsstelle. He- metsberger zeigt sich auch positiv, dass bis Ende des Monats noch ei- nige dazukommen werden. Denn bekanntlich ist der September einer

Um Menschen raus aus der Sozial- hilfe und wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sieht die oberösterrei- chische Sozialhilfe eine Bemühungs- pflicht als Anspruchsvoraussetzung vor. Nur wer den Willen zeigt, auch wieder in Beschäftigung zu gelangen, hat demnach Anspruch auf Sozial- hilfe. Mit der geplanten Novelle des Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes im Herbst wird diese Bemühungs- pflicht um die Bereitschaft Deutsch zu lernen erweitert, sollten keine entsprechenden Deutschkenntnisse vorhanden sein. Die Beurteilung die- ser Voraussetzungen wird durch die Clearingstellen bzw. durch die Case Manager/innen im Einzelfall vorge- nommen. „Wir bekennen uns zur Unterstüt- zung in besonderen Notsituationen. Aber auch dazu, dass jeder und jede eigene Schritte macht, die er oder sie eben machen kann. Dazu gehört auch, dass ich mich nicht in der sozi- alen Hängematte ausraste, sondern im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Beitrag leiste“, bekennt sich Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer zur Bemühungs- und Deutschpflicht.

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