IHK-Magazin Ausgabe 01/2023

TIPPS

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT Was ändert sich 2023?

AUSLANDS- GESCHÄFT

Zum Jahreswechsel gab es zahlreiche Änderungen, die die Unternehmen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht beachten müssen. Die wichtigsten im Überblick:

Einheitspapiers, sodass nun auch hier zwingend elektroni- sche Anmeldungen abgegeben werden müssen. Zudem ist seit dem 1. Januar 2023 die Gestellungsmitteilung grund- sätzlich elektronisch über das IT-Fachverfahren ATLAS-SumA abzugeben. Dies kann bei- spielsweise beim grenzüber- schreitenden Verkehr mit der Schweiz zu Verzögerungen führen, wobei der Zoll eine Vereinfachung zulässt. Eine Erleichterung gibt es beim Zahlungsaufschubskonto. Auf IHK-Initiative wurden die Vo- raussetzungen für die Bewilli- gung erweitert: Bislang war für die Bewilligung Voraussetzung, dass Unternehmen mindestens zwei Einfuhren pro Monat oder 25 Importe pro Jahr tätigen. Jetzt genügt für die Bewilli- gung, dass die zu entrichten- den EUSt-Beträge mindestens bei 10.000 Euro im Monat beziehungsweise 120.000 Euro im Jahr liegen.

Neues Warenverzeichnis für die Außenhandels- statistik

Volle Fahrt voraus: Damit das auch 2023 für inter- national tätige Unternehmen gilt, sollten vor allem die Papiere immer auf dem neuesten Stand sein.

Nachdem es 2022 erhebliche Änderungen bei den Waren- tarifnummern aufgrund der Revision des Harmonisier- ten Systems (HS) gegeben hatte, traten zum Jahres- wechsel 2023 nur gering- fügige Änderungen in Kraft. Warentarifnummern sind für auslandsaktive Unternehmen von zentraler Bedeutung, da dadurch weltweit unter anderem die Höhe der Zölle bei einer Einfuhr bemessen werden. Aber auch andere warenbezogene Import- und Exportvorschriften, Verbote oder Handelsbeschränkungen werden mit Hilfe des Zolltarifs ermittelt, ebenso wie etwaige Lizenz- und Genehmigungs- pflichten. Unternehmen soll- ten daher immer prüfen, ob es Änderungen bei den eigenen verwendeten Warentarifnum- mern gibt und ihre Stamm- daten aktualisieren.

indem alle Zölle auf EU-Aus- fuhren nach Neuseeland abgeschafft werden. Durch die Wahl von Lula da Silva als Präsident von Brasilien könnte zudem das bereits ausgehan- delte Abkommen mit Merco- sur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) 2023 in Kraft treten. Neue Freihan- delsabkommen wirken sich auch auf die Ausstellung von Lieferantenerklärungen aus. Unternehmen sollten daher immer im Blick haben, wann ein neues Freihandelsabkom- men in Kraft treten wird und anhand der Ursprungsregeln die Präferenzbegünstigung der Waren prüfen.

Lieferkettengesetz in Umsetzung

Die IHK informiert im Januar zu den Änderungen im Zoll- und Außen - wirtschaftsrecht. Alle Termine sind abrufbar unter

Das deutsche Lieferkettensorg- faltspflichtengesetz (LkSG) – auch als Lieferkettengesetz bekannt – ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und soll die Einhaltung grundle- gender Menschenrechts- und Umweltstandards in globalen Lieferketten durchsetzen. Es verpflichtet zunächst in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als

Neues Freihandels- abkommen in Sicht

Elektronische Zollanmel- dungen nun Standard

Die EU und Neuseeland haben sich auf ein Freihandelsab- kommen geeinigt. Dieses könnte im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten, wenn die erforderlichen Rechtsverfah- ren abgeschlossen sind. Das Abkommen eröffnet Unter- nehmen neue Möglichkeiten,

Beim Zollsystem ATLAS standen 2023 Relaesewechsel an, die Auswirkungen auf die tägliche Abfertigungspraxis haben werden. Zum 31. De- zember 2022 endete import- seitig die Verwendung des

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